Bundesrat überweist Kulturförderungsgesetz und Pro Helvetia-Gesetz ans Parlament

Bern, 08.06.2007 - Der Bundesrat hat die Botschaften und Entwürfe zu einem Kulturförderungsgesetz und zum revidierten Gesetz über die Stiftung Pro Helvetia verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Eine vierjährlich auszuarbeitende Kulturbotschaft soll künftig die Schwerpunkte der Kulturförderung des Bundesamtes für Kultur, der Stiftung Pro Helvetia und des zu gründenden Schweizerischen Nationalmuseums festlegen. Sie wird es dem Bund erlauben, seine Kulturförderungspolitik umzusetzen. Der Entwurf zum revidierten Pro-Helvetia-Gesetz hat zum Ziel, die Organisation der Stiftung zu modernisieren, wobei die Entscheidungsautonomie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gewährleistet bleibt.

Seit 2000 enthält die total revidierte Bundesverfassung einen Kulturartikel (Artikel 69 BV) . Dieser bildet für den Bund die verfassungsrechtliche Grundlage für seine Förderungstätigkeiten im Kulturbereich. Der vom Bundesrat heute verabschiedete Entwurf zu einem Kulturförderungsgesetz (KFG) setzt diesen Verfassungsauftrag um und stellt die dem Bund obliegenden Aktivitäten im Bereich der Kulturförderung auf eine formell-gesetzliche Grundlage. Das neue KFG legt im Weiteren die kulturpolitischen Leitlinien des Bundes sowie die Instrumente zur Steuerung der Kulturförderung fest. Es grenzt auch die Zuständigkeiten des Bundes gegenüber den primär zuständigen Kantonen, Gemeinden und Städten ab und regelt die Kompetenzverteilung zwischen den für die Kulturförderung zuständigen Bundesbehörden.
Im Rahmen dieser neuen Organisation soll eine vierjährlich auszuarbeitende Finanzierungsbotschaft das Budget und die strategischen Schwerpunkte der Kulturförderung des Bundesamtes für Kultur (BAK), der Stiftung Pro Helvetia (PH) sowie des zu gründenden Schweizerischen Nationalmuseums festlegen. Die Kulturbotschaft soll die mittelfristige Kulturförderungspolitik des Bundes umsetzen und die einzelnen Aktivitäten der Bundesakteure im Bereich der Kultur besser aufeinander abstimmen.

Um dem in der BV festgelegten Subsidiaritätsprinzip Rechnung zu tragen, grenzt der Entwurf des KFG die Zuständigkeit des Bundes gegenüber den primär für die Kulturförderung zuständigen Kantonen ab. Die vorgeschlagene vertikale Kompetenzabgrenzung führt zu einem Verzicht des Bundes auf die Weiterführung der direkten Werkförderung, die künftig ausschliesslich durch die Kantone und Gemeinden gewährleistet wird. Ebenso werden Förderungsaktivitäten zwischen BAK und PH umverteilt. So wird sich künftig die PH auf den Kulturaustausch in der Schweiz und im Ausland und die Vermittlung von Kunst konzentrieren. Die Vermittlung von Kunst umfasst alle Massnahmen, die sich zum Ziel setzen, das Publikum mit künstlerischen Werken oder Darbietung vertraut zu machen. Das BAK wird insbesondere für die Ausrichtung von Preisen und Auszeichnungen sowie für die Nachwuchsförderung zuständig sein.

Welche Änderungen bringt die Totalrevision des PHG?
Der Entwurf zu einer Totalrevision des Bundesgesetzes über die Stiftung PH hat zum Ziel, die Organisation der Stiftung zu modernisieren und an die Grundsätze und Erfordernisse anzupassen, welche der Bundesrat in seinem Corporate-Governance-Bericht vom 13.9.2006 festgelegt hat. Zur Neugestaltung der Organisation gehört namentlich die Beschränkung der Aufgaben des Stiftungsrates auf strategische Entscheide sowie die deutliche Reduktion der Anzahl Mitglieder des Stiftungsrates von heute 25 auf 7 bis höchstens 9.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf des revidierten PHG berücksichtigt  der Bundesrat die Empfehlungen, die die Parlamentarische Verwaltungskontrolle in ihrem Bericht „Evaluation von Pro Helvetia“ vom 16. 5. 2006 abgeben hat. Der Entwurf des PHG respektiert die Autonomie der Stiftung, die in der Ausübung ihrer Aufgaben unabhängig bleibt.

Die beiden Gesetzesentwürfe werden demnächst durch den in der Vernehmlassung befindlichen Gesetzesentwurf über die Museen und Sammlungen des Bundes vervollständigt. Er wird dem Bundesrat voraussichtlich im Herbst vorgelegt.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Kultur: Jean-Frédéric Jauslin, Direktor, Tel. 031 322 92 61,
E-Mail: jean-frederic.jauslin@bak.admin.ch

Stiftung Pro Helvetia: Mario Annoni, Direktor, Tel. 044 267 71 39



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