Personenfreizügigkeit: Positive Auswirkungen auf Arbeitsmarkt

Bern, 31.05.2007 - Die Zuwanderung erfolgt kontrolliert, gemäss den Bedürfnissen der Schweizer Wirtschaft und ohne negative Auswirkungen auf Erwerbstätigkeit und Lohnentwicklung. So lautet das Fazit des dritten Observatoriumsberichts über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Schweizer Arbeitsmarkt. Staatssekretär Jean-Daniel Gerber unterstrich an der Medienkonferenz am 31. Mai 2007 die Bedeutung der Personenfreizügigkeit für das aktuelle und künftige schweizerische Wirtschaftswachstum.

Der dritte Observatoriumsbericht erfasst die Periode ab Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens Schweiz-EU am 1. Juni 2002 bis 31. Dezember 2006: Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration sowie dem Bundesamt für Statistik die bisherigen Auswirkungen des Abkommens auf die Migration und den Schweizer Arbeitsmarkt untersucht und ausgewertet.

Die Zuwanderung entwickelte sich laut Bericht erwartungsgemäss und nach den Bedürfnissen der Wirtschaft. Die Nettozuwanderung (Wanderungssaldo) ging seit 2002 konstant zurück und nahm ab Juni 2005 konjunkturbedingt wieder etwas zu. Dabei hat eine deutliche Verlagerung der Zuwanderung von den Drittstaatenangehörigen zu den EU-BürgerInnen stattgefunden. Erste Erfahrungen mit den neuen, 2004 beigetretenen osteuropäischen EU-Staaten zeigen, dass die Zuwanderung aus diesen Ländern moderat ausfällt: Die Kontingente wurden in der Periode von Juni 2006 bis März 2007 lediglich rund zur Hälfte ausgeschöpft.

Berufsgruppen und Wirtschaftsbranchen mit grosser Zunahme der Erwerbstätigkeit weisen auch eine erhöhte Zuwanderung von ausländischen Arbeitskräften auf. Dies deutet auf die Wichtigkeit der Freizügigkeit für die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und das allgemeine Wirtschaftswachstum hin. Hoch ist die Nachfrage der Wirtschaft nach Arbeitskräften namentlich in den mittleren und hohen Qualifikationsniveaus.

Umgekehrt gibt es keine Hinweise auf negative Auswirkungen der Freizügigkeit auf die schweizerische Erwerbstätigkeit. In den Wirtschaftssektoren mit hoher Zuwanderung stieg auch die Erwerbstätigkeit von Schweizern. Eine Verdrängung schweizerischer Arbeitnehmer konnte nicht festgestellt werden.

Die Arbeitslosigkeitsquote entwickelte sich konjunkturbedingt und fiel im letzten Jahr um über 10% auf 3,3% (2006). Dabei blieb die Arbeitslosenquote von SchweizerInnen deutlich unter derjenigen der AusländerInnen. In Branchen mit hoher Zuwanderung war keine überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit zu verzeichnen - auch das spricht gegen eine Verdrängung von Schweizer Erwerbstätigen.

Auf die Lohnentwicklung lassen sich ebenfalls keine gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen feststellen. Bei Branchen mit erhöhter Zuwanderung gab es sowohl überdurchschnittliche (z.B. sonstige Dienstleistungen, Gastgewerbe) wie auch unterdurchschnittliche Lohnentwicklungen (z.B. das Baugewerbe oder das Unterrichtswesen). Auch die neusten Erfahrungen mit den Kontrollen im Rahmen der flankierenden Massnahmen bestätigen, dass die üblichen Lohnbedingungen in der Schweiz überwiegend eingehalten werden.

Ohne den Zugriff auf ausländische Arbeitskräfte wären die aktuellen Wachstumsraten nicht erreicht worden, sagte Staatssekretär Jean-Daniel Gerber anlässlich der Präsentation des Observatoriumsberichts: „Angesichts des demografisch bedingten Rückgangs der Schweizer Erwerbstätigen dürfte die Freizügigkeit  für unsere Wirtschaft in den nächsten Jahren weiter an Bedeutung gewinnen.“

Seit 1. Juni 2002 sind das Abkommen zur Personenfreizügigkeit (FZA) zwischen der Schweiz und der EU15 sowie das revidierte EFTA-Übereinkommen in Kraft. Diese regeln die schrittweise und kontrollierte Einführung des freien Personenverkehrs. Ab 1. Juni 2007 fallen in Bezug auf die 15 „alten“ EU-Staaten sowie Malta und Zypern die Kontingente weg. Im Fall einer unerwünscht starken Zunahme der Zuwanderung können frühstens ab 1. Juni 2008 erneut Kontingente eingeführt werden („Ventilklausel“ gültig bis 31. Mai 2014).

In Bezug auf die acht 2004 beigetretenen osteuropäischen EU-Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn) gelten weiterhin Zuwanderungsbeschränkungen bis 30. April 2011 (Kontingente, Inländervorrang, vorgängige Kontrollen von Lohn- und Arbeitsbedingungen).

Für die 2007 beigetretenen neuen EU-Staaten Bulgarien und Rumänien müssen analoge Übergangsregelungen erst noch verhandelt werden. Dabei wird sich die Schweiz auch an den EU-intern geltenden Übergangsfristen bis 2014 orientieren. Bis zur Inkraftsetzung eines entsprechenden Übergangsregimes unterstehen Bulgarien und Rumänien grundsätzlich weiterhin den gültigen Zuwanderungsbestimmungen für Drittstaaten (Kontingente, Inländervorrang, Beschränkung auf qualifizierte Arbeitskräfte).


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