Sanierung der Pensionskasse SBB: Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage

Bern, 30.05.2007 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das weitere Vorgehen betreffend Sanierung der Pensionskasse SBB (PK SBB) festgelegt: EFD und UVEK werden beauftragt, bis Ende Jahr eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Diese soll drei unterschiedlich weit gehende Varianten einer Bundesunterstützung zur Diskussion stellen. Ausserdem sind die Auswirkungen einer Variante ohne Beteiligung des Bundes abzuklären.

Die PK SBB befindet sich bereits seit einigen Jahren in Unterdeckung. Am 21. Dezember 2006 nahm der Bundesrat vom Sanierungskonzept der SBB Kenntnis. Dieses beinhaltet nebst der Umstellung vom Leistungs- zum Beitragsprimat die Sanierung des Aktiventeils aus Mitteln der SBB in Höhe von rund 1,5 Milliarden per Ende 2006. Dazu anerkennt die SBB gegenüber ihrer Pensionskasse eine Schuld in entsprechender Höhe, die sie mittels des im Immobilienbereich erarbeiteten Cash Flows verzinst und innert 25 Jahren zurückzahlt. Damit erhöhte sich der Deckungsgrad der PK SBB von 86,5% auf 94,5%.

Für die Sanierung des Alters- und IV-Rentneranteils sieht das Sanierungskonzept der SBB eine Rekapitalisierung der SBB durch den Bund vor. Über diesen Teil des Sanierungskonzeptes hat der Bundesrat Ende des letzten Jahres noch keine Entscheide getroffen. Er beauftragte das EFD und das UVEK, einerseits die Gründe der Unterdeckung detailliert aufzuzeigen und andererseits Lösungsvarianten zu unterbreiten.

Die Deckungslücke der PK SBB ist auf ungenügende Anlageerträge (58%), nicht finan­zierte Leistungen wie z.B. freiwillige Frühpensionierungen (25%)  und eine aus Sicht der PK SBB unvollständige Ausfi­nanzierung (17%) zurückzuführen. Die PK SBB hatte bei ihrer Gründung im Jahre 1999 die Kosten der Pensionierun­gen von Frauen der Eintrittsgeneration (sog. Garantiefrauen) sowie die Kosten aus der Umstel­lung der versicherungsmathematischen Grundlagen von PHK 80 (Pensions- und Hilfskasse der SBB) auf EVK 90 (Eidgenössische Versicherungskasse) selbst zu tragen, was zur Vergrösserung der Deckungslücke beitrug. Die Anlageerträge entsprachen in etwa jenen eines durchschnittlichen Pensionskassenportfolios (Rendite entspricht BVG-Index). Die ungenügende Anlagerendite ist somit hauptsächlich auf den un­glücklichen Zeitpunkt der Ausfinanzierung der PK SBB, welche zur Hauptsache kurz vor dem in den Jahren 2001 und 2002 erfolgten Einbruch der Aktienmärkte vorgenommen wurde, zurückzuführen.

Der Bundesrat hat EFD und UVEK beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten, in welcher drei Varianten einer Bundesunterstützung dargestellt werden. Diese sehen eine Rekapitalisierung der SBB durch den Bund vor und unterscheiden sich durch die Höhe der vom Bund geleisteten Summe. Je nach Variante beläuft sich diese - gestützt auf die Zahlen per Ende 2006 - auf bis zu 2,9 Milliarden, auf 1,4 Milliarden oder 0,7 Milliarden (zu den Einzelheiten dieser Varianten vgl. beiliegende Hintergrundinformation). Ausserdem sind die Auswirkungen einer Variante ohne Beteiligung des Bundes abzuklären.


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