Felssturz von Gurtnellen - ein Jahr danach

Bern, 31.05.2007 - Heute Donnerstag sind in Gurtnellen die Schutzmassnahmen an der A2 der Öffentlichkeit vorgestellt worden, die unter Federführung der Behörden des Kantons Uri und Mitwirkung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) erstellt wurden. Das Beispiel von Gurtnellen zeigt eindrücklich, wie sensibel Verkehrsinfrastrukturen auf Naturgefahren reagieren. Auf Initiative des ASTRA ist darum im Lauf des letzten Jahres die Erarbeitung von verkehrsträgerbezogenen Gefahrenkarten in Angriff genommen worden. Auch bei der Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabeteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) räumt das ASTRA dem Schutz vor Naturgefahren hohe Bedeutung ein.

Dank grossem Einsatz der Urner Baubehörden wurde das Projekt für neue Schutzmassnahmen in Gurtnellen innert kurzer Zeit zur Baureife gebracht und konnte so vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) genehmigt und zur Umsetzung freigegeben werden. Zwölf Monate nach den folgenschweren Felssturzereignissen, welche zwei Menschleben forderten, sind die neuen Schutzbauwerke fertig gestellt und sichern die A2 am Unglücksort vor weiteren Felsstürzen.

Eine wichtige Voraussetzung für einen effektiven Schutz vor Naturgefahren ist eine möglichst exakte Erfassung potentieller Gefahrenstellen. In der Schweiz sind die Kantone daran, Gefahrenkarten für das Siedlungsgebiet zu erarbeiten. Neu sollen nun auch verkehrsträgerbezogene Gefahrenbeurteilungen erfolgen. Derzeit bereiten das ASTRA und das Bundesamt für Umwelt BAFU die dafür nötigen Grundlagen vor. Diese Beurteilungen werden objekt- und abschnittsbezogene Analysen ermöglichen, damit die jeweils richtigen Massnahmen umgesetzt werden können. Konkrete Angaben zu den Kosten dieser zukünftigen Schutzeinrichtungen können heute noch nicht gemacht werden. Es braucht jedoch nicht nur neue Schutzbauten, auch die bestehenden müssen unterhalten und erneuert werden, damit sie ihre Schutzwirkung weiterhin erfüllen. Damit ein dauerhafter Schutz gewährleistet werden kann, werden die kantonalen Behörden deshalb im Auftrag des ASTRA periodisch die Situation überprüfen.

Auswirkungen von NFA

Mit Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) voraussichtlich per 1.1.2008 wird der Bund Eigentümer der Nationalstrassen. Er ist neu der Bauherr und wird entsprechend auch alle strategischen und operativen Bauherrenaufgaben wahrnehmen. Konsequenterweise hat er künftig auch sämtliche Kosten zu tragen. Dies gilt auch für den Schutz der Nationalstrassen vor Naturgefahren. „Der Bund kann von den Kantonen nicht verlangen, dass sie Schutzbauten alleine bezahlen, die zwar auf ihrem Territorium liegen, aber bundeseigene Infrastrukturen schützen“, erläuterte ASTRA-Vizedirektor Jürg Röthlisberger heute in Gurtnellen.

Im Ereignisfall treffen heute hauptsächlich die betroffenen Kantone die notwendigen Interventionen und Massnahmen zur Bewältigung der Lage. Mit dem Bund als neuem Eigentümer und Bauherr der Nationalstrassen tritt nach NFA ein zusätzlicher Akteur auf. Die im Februar gegründete Arbeitsgruppe „Ereignisbewältigung unter NFA“ hat deshalb den Auftrag, diese neue Situation zu analysieren und ein Lösungskonzept unter Berücksichtigung dieser neuen Zuständigkeitsordnung zu erarbeiten. Zentral ist dabei, dass den berechtigten Anliegen sowohl des Bundes wie auch der Kantone Rechnung getragen wird. Das Lösungskonzept soll Ende November 2007 verabschiedet werden. Zur Arbeitsgruppe unter ASTRA-Leitung gehören Vertreter der Kantone sowie externe Experten.

Mit NFA wird das Verkehrsmanagement auf Nationalstrasse ebenfalls zur Bundesaufgabe. Um auf länger anhaltende Störungen oder Unterbrechungen von Nationalstrassenabschnitten reagieren zu können, erarbeitet das ASTRA derzeit gemeinsam mit den Kantonen Verkehrsmanagementpläne. Sie werden auf einzelne Ereignisse und Streckenabschnitte abgestimmt und legen für jeden neuralgischen Punkt auf dem Nationalstrassennetz fest, mit welchen Massnahmen und über welche Strecken der Verkehr am Ereignisort vorbeigeleitet werden soll.  

Jeder neunte Nationalstrassenkilometer betroffen

Schutzbauten erhöhen die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmenden und helfen mit, Transitachsen genauso wie regionale Verbindungen möglicht durchgängig passierbar zu erhalten. Diese wichtige Funktion rechtfertigt die hohen Investitionen für solche Bauwerke. Der 2006 eröffnete, 350 Millionen Franken teure Kirchwaldtunnel der A2 in Nidwalden ist ein Beispiel eines klassischen „Steinschlagschutztunnels“.

Rund 200 Kilometer Nationalstrassen müssen heute vor Naturgefahren geschützt werden, jeder neunte Kilometer führt folglich durch gefährdete Abschnitte. Insgesamt 137 Schutzgalerien sichern die Verkehrsteilnehmenden, mehr als 90 davon sind reine Steinschlagschutzbauwerke. Dazu kommen noch weitere bauliche Massnahmen direkt in den Gefahrenzonen (z.B. Netze, Felsanker etc.). Allein der Unterhalt dieser Anlagen kostet jährlich mehr als 30 Millionen Franken. 

 


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