13. Tätigkeitsbericht

Bern, 03.07.2006 - Die Verwendung der neuen AHV-Nummer im Rahmen der geplanten Harmonisierung der Personenregister, biometrische Daten im neuen Schweizer Pass, die Gesetzesarbeiten im Bereich der inneren Sicherheit und der Einsatz von Aufklärungsdrohnen zu Gunsten des Grenzwachtcorps – dies sind einige der Themen, die der EDSB in seinem neusten Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 1. April 2005 bis 31. März 2006 behandelt. Ausserdem haben im vergangenen Jahr unter anderem die Übermittlung von Personendaten an die USA im Rahmen von Flugreisen und von Finanztransaktionen, die Publikation von Handelsregisterdaten im Internet, die Einwilligungsklauseln im Bereich der Kreditkarten, die Versichertenkarte sowie die Biobanken den EDSB beschäftigt.

Der EDSB äussert sich im Bericht zur geplanten Harmonisierung der Personenregister und zur Verwendung der neuen AHV-Nummer als Personenidentifikator. Er kritisiert die Vermischung von Statistik und Verwaltung und spricht sich dafür aus, andere Lösungen als die vorgesehene zu prüfen.

In Zusammenhang mit der Einführung biometrischer Daten im neuen Schweizer Pass bemängelt der EDSB insbesondere, dass die biometrischen Daten zentral im Informationssystem Ausweisschriften (ISA) gespeichert werden sollen.

Betreffend die Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) weist der EDSB mit Nachdruck darauf hin, dass die ausgearbeiteten Entwürfe nicht mit den Grundsätzen des Datenschutzes vereinbar sind. Auch im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen für die Hooliganismusbekämpfung gibt es noch offene Fragen, wie im Tätigkeitsbericht festgehalten wird.

Für den Einsatz von Aufklärungsdrohnen zu Gunsten des Grenzwachtcorps fordert der EDSB die Schaffung einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage.

Ein weiteres Thema bilden die Abkommen, die jeweils die Übermittlung von Personendaten durch Luftfahrtgesellschaften an die US- und die kanadischen Behörden regeln. Ausserdem hat auch die Übermittlung von Zahlungsdaten durch Postfinance an US-Behörden den EDSB beschäftigt. Dieser hat erwirkt, dass Postfinance ihre bisherige Praxis gemäss seinen Vorschlägen anpasst, um die be-troffenen Personen besser zu informieren und ihre Privatsphäre zu schützen.

Im Bericht wird dargelegt, unter welchen Bedingungen Privatpersonen Daten aus dem Handelsregister verwenden und weiterbearbeiten dürfen. Im Bereich der Kreditkarten hat der EDSB im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit die Einwilligungsklauseln einer Prüfung unterzogen und Vorschläge formuliert, um die Transparenz zu erhöhen.

Die vom Bundesamt für Gesundheit geplante Einführung der Versichertenkarte wurde auch im vergangenen Jahr vom EDSB genau verfolgt. Dabei bekräftigt er die bisherige Position, wonach die Karte in der obligatorischen Anwendung nur die Daten enthalten und nur für die Zwecke eingesetzt werden darf, die im Bundesgesetz über die Krankenversicherungen (KVG) ausdrücklich vorgesehen sind.

In Hinblick auf die 5. IV-Revision verabschiedete der Bundesrat eine Botschaft, die aus datenschutzrechtlicher Sicht unbefriedigend ist. Der EDSB kritisiert insbesondere, dass eine Ermächtigung zur Abklärung von Leistungsansprüchen vorgesehen ist, die für alle Sozialversicherer gültig sein soll. Solche pauschalen Vollmachten sind mit der Datenschutzgesetzgebung nicht vereinbar.

Schliesslich behandelt der Bericht das Thema Biobanken. Der EDSB weist auf die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit biologischem Material hin und begrüsst die Bestrebungen der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften, den Daten- und Persönlichkeitsschutz im Bereich der Biobanken zu verstärken.

Weitere Themen des 13. Tätigkeitsberichts werden im Résumé anbei zusammengefasst (siehe rechts).



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Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
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