Schutz historischer Verkehrswege

Bern, 22.05.2007 - Historische Verkehrswege gehören zu den gefährdeten Kulturdenkmälern der Schweiz. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat den Entwurf zur Verordnung über den Schutz der historischen Verkehrswege (VIVS) in die Anhörung gegeben. Wichtigster Teil der Verordnung ist das im Internet publizierte Inventar der Objekte von nationaler Bedeutung. Die Verordnung soll aber nicht nur dem Schutz, der Erhaltung und der Pflege historischer Verkehrswege dienen. Ebenso kann das Inventar dazu dienen, auf das touristische Potenzial historischer Verkehrswege aufmerksam zu machen.

Ein mittelalterlicher Stadtkern oder eine historische Industrieanlage werden heute allgemein als schützenswerte Kulturgüter gewürdigt. Doch nicht nur Gebäude legen Zeugnis ab von vergangener Zeit; auch Saumpfade, Wegpflästerungen und Natursteinbrücken geben Einblick in den Alltag unserer Vorfahren. 

Die Erhaltung dieser Zeugen vergangener Mobilität ist keine Selbstverständlichkeit. Seit den 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts ist unsere Kulturlandschaft rasanten Veränderungen unterworfen. Private und gewerbliche Bautätigkeit sowie der umfangreiche Ausbau von Strasse und Schiene bedrohen die Anlagen der historischen Verkehrswege. 1984 erteilte der Bund darum den Auftrag zur Erarbeitung des Inventars historischer Verkehrswege der Schweiz. 

Jetzt liegt dieses Inventar vor und mit ihm - als rechtliche Grundlage - die Verordnung über den Schutz der historischen Verkehrswege (VIVS). Im Anhörungsverfahren lädt das federführende Bundesamt für Strassen (ASTRA) Kantone, Fachorganisationen sowie weitere interessierte Kreise ein, bis 31. August Stellung zu nehmen. 

Das Inventar besteht aus umfangreichen Kartenwerken und Texten. Die historischen Wege werden nach ihrer Bedeutung gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz klassiert. Nur historische Verkehrswege von nationaler Bedeutung sind aufgenommen worden. Solche Wege weisen eine herausragende geschichtliche Bedeutung oder eine ausserordentliche traditionelle Wegsubstanz auf. Die Aufnahme eines Objektes in ein Bundesinventar bindet in erster Linie die Behörden des Bundes, aber auch diejenigen, die Bundesaufgaben erfüllen oder Bundesbeiträge für ihr Vorhaben beanspruchen. Für Kantone, Gemeinden und Privatpersonen haben die Bundesinventare nach Artikel 5 NHG lediglich empfehlenden Charakter. 

Die Verordnung über den Schutz der Historischen Verkehrswege (VIVS) stützt sich auf Artikel 5 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG). Sie ist neben dem Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung und dem Inventar der Schützenswerten Ortsbilder die dritte Inventarverordnung mit dem Zweck, im Rahmen der Erfüllung von Bundesaufgaben Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler zu schonen, zu schützen sowie ihre Erhaltung und Pflege zu unterstützen.

 

Historische Verkehrswege online

Historische Verkehrswege sind Spuren in der Landschaft. Wer sie nicht kennt und zu deuten weiss, kann ihren Wert nicht abschätzen. Deshalb kommt der Information eine grosse Rolle zu. Das ASTRA bietet unter der Adresse www.ivs.admin.ch umfangreiche Fachinformationen zu historischen Verkehrswegen an. Alle inventarisierten Wege können zudem auf http://ivs-gis.admin.ch erkundet werden. Während der Anhörung zur Verordnung sind hier über ein Onlineformular auch direkt Stellungnahmen zum Inventar möglich. Für jeden Kanton werden zudem die Verkehrsgeschichte und die wichtigsten Inventarobjekte in anschaulicher, leicht verständlicher Art in einem Kantonsheft (erhältlich über www. ivs.admin.ch) vorgestellt.

  


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