Neue Anforderungen für Fahrgastschiffe

Bern, 10.05.2007 - Nach dem Bundesratsbeschluss vom 9. März 2007 zur Revision der Schiffbauverordnung muss künftig für jeden zugelassenen Passagier auf Fahrgastschiffen eine Rettungsweste an Bord vorhanden sein. Nunmehr hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Änderungen an den technischen Ausführungsbestimmungen zu dieser Verordnung gutgeheissen. Sie treten auf den 1. Juni 2007 in Kraft.

Die Neuerungen beinhalten

  • eine Verbesserung des Sicherheitsstandards an Bord der Fahrgastschiffe auf Schweizer Binnengewässern, vornehmlich im Bereich der Sicherheitseinrichtung und -ausrüstung;
  • Anpassungen im Bereich der Ausbildung und Prüfung des nautischen Schiffspersonals (Matrosen und Schiffsführer);
  • die Umsetzung der Anforderungen an Fahrgastschiffe und Landungsanlagen aus dem Behindertengleichstellungsgesetz;
  • verschiedene Erleichterungen im administrativen Zulassungsbereich (Bsp. Anerkennung von Brandschutz-Zertifikaten aus dem Ausland).

Die stark zunehmende Änderung des touristischen Angebotes der Schifffahrtgesellschaften, die sich immer schneller ändernde Technik und die gestiegenen Sicherheitsanforderungen im angrenzenden Ausland machten Anpassungen der schweizerischen technischen Bestimmungen notwendig. Mit der Anpassung übernimmt die Schweiz teilweise die Anforderungen der Nachbarländer (EU-Raum).


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