Zwei Abkommen zwischen der Schweiz und Südafrika unterzeichnet

Bern, 08.05.2007 - Bundesrätin Doris Leuthard hat heute im Rahmen ihrer Wirtschaftsmission in Südafrika ein revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen und ein revidiertes Luftverkehrsabkommen unterzeichnet.

Die Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD), Doris Leuthard, und der südafrikanische Finanzminister Trevor Manuel unterzeichneten heute in Pretoria ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Es ersetzt das bestehende aus dem Jahre 1967. Im Rahmen der erforderlichen Revision des Abkommens konnten die seit dem letzten Abschluss stattgefundenen Entwicklungen im internationalen Steuerrecht berücksichtigt werden. Das revidierte Abkommen folgt weitgehend dem Musterabkommen der OECD sowie der schweizerischen Abkommenspolitik. Abkommenstext und Botschaft werden demnächst den eidgenössischen Räten unterbreitet. Das Doppelbesteuerungsabkommen ist vor dem Inkrafttreten durch die zuständigen Instanzen beider Länder zu genehmigen.

Mit dem Luftverkehrsabkommen, das Bundesrätin Doris Leuthard heute mit Jeffrey Radebe, dem südafrikanischen Transportminister, unterzeichnet hat, wird der Luftverkehr zwischen den beiden Ländern liberalisiert. Die wichtigsten Neuerungen des Abkommens sind aus Schweizer Sicht: Erstens kann in Zukunft nicht nur je eine Fluggesellschaft das jeweils andere Land anfliegen; diese Möglichkeit steht auch anderen Gesellschaften offen. Zweitens können die Fluggesellschaften neu sämtliche Flughäfen im anderen Land anfliegen. Drittens sind nicht mehr die Eigentumsverhältnisse der zwischen Südafrika und der Schweiz verkehrenden Fluggesellschaft ausschlaggebend, sondern der Umstand, dass die Gesellschaft ihren Hauptsitz in einem der beiden Länder hat (Principle Place of Business). Das Abkommen zwischen der Schweiz und Südafrika wurde unter Federführung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) ausgehandelt und ersetzt das Abkommen von 1959. Es muss vor der Inkraftsetzung durch den Bundesrat genehmigt werden.


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