"Job-Passerelle": Arbeitgeber, Behindertenorganisationen und IV lancieren Eingliederungsprojekt

Bern, 07.05.2007 - Arbeitgeber wollen gemeinsam mit Behindertenorganisationen und der Invalidenversicherung behinderte Personen eingliedern. Mit der Aktion "Job-Passerelle", einer neuen und partnerschaftlichen Form der Zusammenarbeit, sollen Behinderte und Arbeitgeber während einer befristeten Anstellung überprüfen, ob die Eingliederung für beide Seiten machbar ist. Die Invalidenversicherung übernimmt die behinderungsbedingten Mehrkosten. Die Behindertenorganisationen bauen ein Personalverleih-Netz auf und leisten Beratung und Coaching. "Job-Passerelle" will - Annahme der 5. IV-Revision am 17. Juni vorausgesetzt - am 1. Juli starten und im ersten Jahr 1000 Menschen mit Behinderungen nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt integrieren.

"Job-Passerelle" geht auf die Initiative von Nationalrat Otto Ineichen zurück und wird von namhaften Unternehmungen, vom Schweizerischen Arbeitgeberverband und vom Schweizerischen Gewerbeverband mitgetragen. Mit diesem Modell sollen drei Schwellen abgebaut werden, die heute die Anstellung von behinderten Menschen oftmals verhindern:

  • Insbesondere bei psychisch behinderten Menschen ist es sowohl aus Sicht des Behinderten als auch des Arbeitgebers oftmals schwierig zu entscheiden, ob die Stabilität für eine berufliche Eingliederung gegeben ist. Deshalb steht die Forderung, solche Personen befristet anstellen zu können, schon lange im Raum.
  • Die Arbeitgeber riskieren bei der Anstellung von Behinderten höhere Risikobeiträge für die berufliche Vorsorge und höhere Taggeldversicherungsprämien.
  • Die Arbeitgeber wünschen während der Anstellungsdauer ein Beratungsangebot für behinderungsspezifische Fragen.

Mit der Möglichkeit einer befristeten Anstellung, dem Beratungs- und Coaching-Angebot und der teilweisen Abgeltung der finanziellen Risiken der Arbeitgeber wird im neuen Modell diesen Bedenken und Barrieren Rechnung getragen. Die Unsicherheitsfaktoren und finanziellen Risiken, die mit der Anstellung von behinderten Personen einhergehen, werden minimiert.
"Job-Passerelle" basiert auf der befristeten Anstellung von behinderten Personen durch eine Personalverleihagentur mit dem Ziel einer anschliessenden Festanstellung.

Der Personalverleih funktioniert wie eine private Personalvermittlung für Zeitarbeit:

  • Die Personalverleihorganisation stellt die behinderte Person während der temporären Anstellung direkt ein und bezahlt Lohn und Sozialleistungen. Sie coacht und berät in dieser Phase den behinderten Arbeitnehmer und seinen Arbeitgeber.
  • Die behinderte Person arbeitet im Unternehmen, welches für Lohn und Sozialleistungen gegenüber den Personalverleihorganisationen aufkommt.
  • Die Invalidenversicherung deckt während der befristeten Anstellung die behinderungsbedingten Mehrkosten seitens des Personalverleihs und des Arbeitgebers.

Nach der Erfahrungszeit von maximal einem Jahr werden die Behinderten von den Unternehmen fest angestellt. In Ausnahmefällen - dies kann bei psychischen Behinderungen nötig werden - kann die Erfahrungszeit um ein weiteres Jahr verlängert werden.

"Integration pour tous" (IPT, eine Stiftung getragen von Arbeitgebern) und "Profil" (eine Stiftung der "Pro Infirmis") werden schweizweit ein Personalverleih-Netz aufbauen. Beide Organisationen haben jahrelange Erfahrung bei der Integration von behinderten Personen in die Arbeitswelt und kennen sowohl die Bedürfnisse der Betroffenen als auch der Arbeitgeber. Unter der Voraussetzung, dass am 17. Juni die 5. IV-Revision angenommen wird, startet "Job-Passerelle" schrittweise ab Juli 2007. Für das erste Jahr haben sich die Aktionspartner das Ziel gesetzt, zusätzliche 1000 Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Ab dem zweiten Jahr sollen 2000 bis 3000 neue Stellenangebote geschaffen werden.

"Job-Passerelle" ist eine echte Partnerschaft zwischen Unternehmen, Behindertenorganisationen und der Invalidenversicherung. Das Projekt ergänzt den Katalog der Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung. Mit dem partnerschaftlichen Engagement der Arbeitgeber, der Invalidenversicherung und der Behindertenorganisationen für die Eingliederung von Menschen mit Behinderung wird eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Eingliederungsmassnahmen, wie sie in der 5. IV-Revision vorgesehen sind, erfüllt.


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031 322 91 32, Alard du Bois-Reymond, Vizedirektor, Leiter Geschäftsfeld Invalidenversicherung



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