Alpentransitbörse ist praxistauglich

Ittigen, 03.05.2007 - Die von den Bundesämtern für Raumentwicklung (ARE), für Strassen (ASTRA) und für Verkehr (BAV) in Auftrag gegebene Studie zur Alpentransitbörse (ATB) liegt vor. Sie zeigt, dass eine Alpentransitbörse technisch, betrieblich und organisatorisch umsetzbar ist. Die ATB kann als neues marktwirtschaftliches Instrument das Erreichen des Verlagerungsziels im Güterverkehr gewährleisten. Die Idee wird von Fachleuten und Politikern im ganzen Alpenraum diskutiert.

Die Studie zeigt auf, dass eine Alpentransitbörse betrieblich, technisch und rechtlich machbar ist. Ein vorgegebenes Verlagerungsziel könnte zuverlässig, effizient und termingerecht realisiert werden. Die nötigen Infrastrukturen sind grösstenteils vorhanden. Handel und Kontrolle der Durchfahrtsrechte lassen sich mit beschränktem Aufwand aufbauen. Für den Lokal- und Kurzstreckenverkehr werden flankierende Massnahmen vorgeschlagen, um eine Behinderung des Verkehrs innerhalb des Alpenraums zu vermeiden. Aus rechtlicher Sicht ist eine gesetzliche Verankerung notwendig. Die verfassungsmässige Grundlage ist gegeben. Die notwendigen Anpassungen im Landverkehrsabkommen mit der EU sind mit den Vertragsparteien vorzunehmen.

Die ATB stösst in den umliegenden Alpenländern auf reges Interesse. Auf Initiative von Bundesrat Leuenberger haben die Verkehrsminister der Alpenländer und die EU-Kommission im November 2006 gemeinsam die Ausarbeitung einer internationalen Studie zur einer Alpentransitbörse beschlossen, welche für Ende 2008 erwartet wird. Die Erkenntnisse der vorliegenden Schweizer Studie werden in diese Arbeit einfliessen.

Marktwirtschaftliches Instrument zur Verkehrsverlagerung

Die Alpentransitbörse unterstützt als marktwirtschaftliches Instrument die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene und gewährleistet die Einhaltung der vorgegebenen Obergrenze für die Anzahl alpenquerender LKW-Fahrten. Die Gesamtzahl der jährlich zugelassenen Fahrten wird in Form von Alpentransitrechten festgelegt. Für ein Alpentransitrecht müssen mehrere Alpentransiteinheiten entrichtet werden. Diese werden versteigert und können danach von den Transporteuren im freien Handel gekauft oder verkauft werden. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Um Ausweichverkehre durch die Nachbarländer zu vermeiden, setzt die Alpentransitbörse ein über den ganzen Alpenraum koordiniertes Vorgehen voraus. Ausserdem ist ein attraktiveres Angebot im alpenquerenden Schienengüterverkehr (z.B. Rollende Landstrasse) notwendig.

Nach einer ersten groben Machbarkeitstudie aus dem Jahr 2004 liegt nun ein praxistaugliches Modell als Grundlage für die politische Diskussion vor. Der Bundesrat wird im Rahmen der Güterverkehrsvorlage über die weiteren Schritte entscheiden.


Adresse für Rückfragen

Christian Albrecht, Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Leiter Sektion Verkehrspolitik, Tel. 031 322 55 57



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