Gefährliche Bahnübergänge rasch sanieren

Bern, 16.05.2003 - Die 190 gefährlichsten Bahnübergänge der Schweiz müssen rasch saniert werden. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die Bahnen in einem Brief aufgefordert, bis Ende September 2003 Sanierungskonzepte vorzulegen. Der Bund beteiligt sich an der Sanierung der gefährlichen Niveauübergänge mit bis zu zwei Dritteln der Kosten. Dafür stehen jährlich bis zu 12 Millionen Franken zur Verfügung.

Das Unfallrisiko auf gefährlichen Bahnübergängen muss verringert werden. Das BAV ist der Überzeugung, dass die notwendigen Schritte für die Sanierung der risikoreichen und insbesondere der unbewachten Bahnübergänge dringend unternommen werden müssen. Die Verantwortung für die Sanierung liegt in erster Linie bei den Bahnunternehmungen, die gemäss Eisenbahngesetz die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen haben.

Die Eisenbahnverordnung schreibt vor, dass die bestehenden Bahnübergänge entweder wirksam zu signalisieren oder aber aufzuheben sind. Viele Bahnübergänge entsprechen nicht den Vorschriften. Die nicht vorschriftskonformen Bahnübergänge sind bis spätestens 31. Dezember 2014 zu sanieren. Das BAV als Aufsichtbehörde sieht eine Sanierung in zwei Etappen vor.

Rasche Sanierung der 190 gefährlichsten Übergänge

Das BAV hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) eine Liste mit den 190 gefährlichsten Bahnübergängen erstellt. Kriterium für die Gefährlichkeit sind Sichtzeiten bis zum Eintreffen des Zuges von weniger als 6 Sekunden. Derart kurze Zeiten reichen für ein sicheres Überqueren des Bahnüberganges nicht aus.

Das BAV schreibt vor, dass diese 190 gefährlichsten Übergänge zügig zu sanieren sind. Die Bahnen müssen die entsprechenden Sanierungsprogramme dem BAV bis am 30. September 2003 vorlegen. Bis am 31. März 2004 müssen die Bahnen die Plangenehmigungsgesuche einreichen. Anschliessend können die Sanierungsarbeiten an die Hand genommen werden.

Zweiter Schritt: Mittelfristige Gesamtplanung

In einem zweiten Schritt wird eine mittelfristige Gesamtplanung für die Sanierung aller gefährlichen oder nicht verordnungsgemäss signalisierten Bahnübergänge erstellt. Dies sind Bahnübergänge mit ungenügenden Sichtzeiten (im Allgemeinen kürzer als 12 Sekunden) oder anderen Mängeln (z. B. schlecht sichtbare Wechselblinklichter) oder solche auf denen sich bereits verschiedentlich Unfälle ereignet haben. Diese Planung ist dem BAV bis am 31. Dezember 2003 vorzulegen. Neue technische Mittel erlauben kostengünstigere Sanierungen als bisher.

Neben den Bahnen sind die Kantone für die Bereitstellung der finanziellen Mittel zuständig. Bis zum Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben (NFA), voraussichtlich im Jahr 2007, kann sich der Bund an der Sanierung mit bis zu zwei Dritteln der Kosten beteiligen. Dafür sind jährlich bis zu 12 Millionen Franken vorgesehen. Diese Mittel wurden in den letzten Jahren nicht ausgeschöpft.



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Bundesamt für Verkehr
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