Zugsicherungs- und Zugsteuerungssystem im Lötschberg-Basistunnel: BAV genehmigt Planung einer Rückfallebene

Bern, 16.05.2003 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hält daran fest, dass der Lötschberg-Basistunnel der NEAT (LBT) mit dem europäisch harmonisierten Zugsicherungs- und Zugsteuerungssystem ETCS Level 2 ausgerüstet wird. Um die Betriebsaufnahme im Jahr 2007 nicht zu gefährden, stimmt das BAV der Planung einer Rückfallebene im Sinne einer Übergangslösung zu.

Der Lötschberg-Basistunnel (LBT) soll im Mai 2007 in Betrieb gehen, und zwar gestaffelt nach Güter- und Personenverkehr. Zunächst soll der Güterverkehr durch den LBT geführt werden. Mit dem Fahrplanwechsel vom Dezember 2007 wird dann auch der Personenverkehr (Höchstgeschwindigkeit 200 km/h) vom neuen Basistunnel profitieren. Dieses gestaffelte Vorgehen erlaubt es, genügend Versuchsfahrten im Tunnel unter kommerziellen Bedingungen durchzuführen und die Stabilität des Systems auszutesten, bevor die Reisenden fahrplanmässig durch den Basistunnel fahren.

ETCS[1]Level 2 (mit Führerstandsignalisierung) ist insbesondere für Hochgeschwindigkeitsstrecken der in der Schweiz massgebende Standard, namentlich auch auf der Neubaustrecke Mattstetten – Rothrist von BAHN 2000 (NBS). Dieses System ist eine Voraussetzung dafür, dass im LBT der Personenverkehr mit 200 km/h verkehren kann. Nur damit kann der beabsichtigte Fahrplan realisiert werden.

Bei ETCS Level 2 handelt es sich um ein neues System, doch werden bis zur Inbetriebnahme des Lötschberg-Basistunnels mit der BAHN 2000 umfangreiche Erfahrun­gen vorliegen. Wie bei jedem neuen System sind bei der Einführung Schwierigkeiten zu erwarten, die aber jene bei vergleichba­ren neuen Technologien nicht übersteigen dürften und termingerecht gelöst werden kön­nen.

Rechtzeitige Inbetriebnahme wichtig

Das BAV ist sich der Bedeutung der termingerechten Inbetriebnahme des LBT bewusst. Der Inbetriebnahmetermin für den Güterverkehr ist nicht antastbar, weil davon der Zeitpunkt abhängt, ab dem der volle Satz der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erhoben werden kann.

Das BAV stimmt darum der vorsorglichen Planung einer Übergangslösung unter gewissen Bedingungen zu. Die Übergangslösung wird erst realisiert, wenn sie sich als unabdingbar herausstellt. Das BAV hat diese Vorgaben der BLS Alptransit AG als Erstellerin in einem Brief dargelegt. In dieses Vorgehen einbezogen ist auch die BLS Lötschbergbahn AG als künftige Betreiberin des Basistunnels.

(1) European Train Control System


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Bundesamt für Verkehr
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