Grünes Licht für Eisenbahngrossprojekte: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung für Hochgeschwindigkeitsanschluss – Botschaft für nächste Etappe der NEAT

Bern, 10.09.2003 - Der Bundesrat hat wichtige Weichenstellungen für die Eisenbahn-Grossprojekten vorgenommen. Dabei setzt er im Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm Prioritäten. Das Parlament soll die gesperrten Kredite für die zweite Phase der NEAT 1 teilweise freigeben. Voran gehen soll es namentlich mit dem Ceneri-Basistunnel. Gleichzeitig beantragt der Bundesrat eine Aufstockung der Reserven, damit die Sicherheit der NEAT auf den neusten Stand gebracht werden kann. Beim Hochgeschwindigkeitsanschluss (HGV-Anschluss) schlägt er ebenfalls eine zeitliche Staffelung vor. Die prioritären Vorhaben beim Ost- und Westanschluss sollen rasch verwirklicht werden. Schliesslich führte er eine Aussprache über die mittel- und langfristige Finanzierung der Schieneninfrastruktur.

Bei der zweiten Phase der NEAT 1 soll angesichts des Entlastungsprogramms für die Bundesfinanzen nur der prioritäre Teil der gesperrten Kredite freigegeben werden. Dies ist namentlich der Ceneri-Basistunnel, der in der Projektierung weit fortgeschritten und zur Vervollständigung der Gotthardachse als moderne Flachbahn notwendig ist. Die Kredite für die weniger dringlichen Projekte (vor allem Zimmerberg-Basistunnel und Hirzeltunnel) sollen vorläufig weiterhin zurückgestellt bleiben.

Gleichzeitig wird ein Zusatzkredit von 900 Millionen zur Erhöhung der Reserven beantragt. Die ursprünglich bewilligten Reserven der NEAT sind vollständig verplant und müssen wie bereits angekündigt erhöht werden. Verwendet wurden die Reserven vor allem für

  • die Anpassung der Sicherheit an die international geltenden Standards,
  • die Erhöhung des Baustandards zugunsten der betroffenen Bevölkerung
  • und Zusatzkosten aufgrund geologischer Schwierigkeiten.

Allein der sicherheitsbedingte Zweispurentscheid für den Ceneri-Basistunnel verursacht zusätzliche Aufwendungen von fast 650 Millionen Franken. Ohne Zusatzkredit könnte die erste Phase der NEAT nicht zeitgerecht abgeschlossen werden. Dies würde das Verkehrsverlagerungsziel des Bundes gefährden.

Der Bundesrat hat einen entsprechenden Bundesbeschluss samt Botschaft an das Parlament verabschiedet. Darin werden sowohl die teilweise Freigabe der Kredite wie auch die Reservenerhöhung beantragt.

Eröffnung der Vernehmlassung für den HGV-Anschluss

Als zweites Geschäft eröffnete er die Vernehmlassung zum Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (HGV-Anschluss). In der Vorlage wird vor dem Hintergrund des Entlastungsprogramms vorgeschlagen, die geplanten Investitionen ebenfalls in zwei Phasen zu unterteilen. Zuerst soll der Verpflichtungskredit für eine erste Phase im Umfang von 590 Millionen Franken freigegeben werden.

Die erste Phase umfasst:

  • die Beiträge der Schweiz an die bilateral vereinbarten, baureifen Projekte in Frankreich (Haut-Bugey und Jurabogen),
  • Beiträge an die geplante Hochgeschwindigkeitsstrecke Rhein-Rhone
  • sowie Ausbauten auf Schweizer Boden zwischen Zürich und München, St. Gallen und Stuttgart und kleine Ausbauten in den Knoten Genf und Lausanne.

Für die zweite Phase wird den Eidg. Räten zu gegebener Zeit ein weiterer Bundesbeschluss unterbreitet werden.

Aussprache über die Finanzierung der Schieneninfrastruktur

Schliesslich führte der Bundesrat eine Aussprache über die Finanzierung der Schieneninfrastruktur und erteilte Aufträge. Im Zentrum der Aussprache standen zwei Punkte:

  1. Mit der Inbetriebnahme der neuen Schieneninfrastruktur fallen Abschreibungen und zusätzliche Unterhalts- und Betriebskosten an. Diese zusätzlichen Kosten müssen finanziert werden. Der Bund ist seit der Bahnreform gesetzlich dazu verpflichtet, die Infrastrukturkosten, die von den Bahnen nicht gedeckt werden können, zu übernehmen.
  2. Die marktverzinslichen rückzahlbaren Darlehen von maximal 25% der Projektkosten: Hier ist abzuklären, ob die Bahnen in der Lage sein werden, die Kredite für die NEAT, die HGV-Anschlüsse und die Bahn 2000 2. Etappe zu verzinsen und zurückzuzahlen. Neue Wirtschaftlichkeitsrechnungen kommen zum Schluss, dass dieses Ziel angesichts der Rahmenbedingungen, die sich in den letzten Jahren verändert haben, und dem Margendruck namentlich im Güterverkehr sehr ehrgeizig ist. Für die Bahn 2000 1. Etappe ist diese Rückzahlung hingegen gesichert.

Der Bundesrat will diese beiden Fragen, die mittel- und längerfristig die Bundeskasse zusätzlich belasten könnten, mit der gebotenen Sorgfalt rechtzeitig angehen. Er beauftragte das UVEK, zusammen mit dem EFD die Probleme zu analysieren und bis Mitte 2004 Lösungsvorschläge zu präsentieren. Gleichzeitig hielt er am Ausbau der Schienen-Infrastruktur fest, wie er in der Volksabstimmung über die FinöV-Vorlage 1998 festgelegt wurde.



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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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