Preisbekanntgabe - Ein Instrument für mehr Markttransparenz

(Letzte Änderung 20.04.2007)

Bern, 20.04.2007 - Medieneinladung - Korrekte Informationen über die Preise erhöhen die Markttransparenz. Deshalb müssen dem Konsumenten für sämtliche Waren sowie eine Vielzahl von Dienstleistungen die Preise bekannt gegeben werden.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO ist zuständig für die Überwachung des Vollzugs der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) und die damit verbundene Rechtsberatung. Die «Wegleitung für die Praxis» ist ein wichtiges Instrument für einen einheitlichen und rechtsgleichen Vollzug der PBV. Deshalb hat das SECO die Wegleitung vollständig überarbeitet.

Die Neuausgabe wird am 27. April 2007, von 10h00-11h30, an einer Medienkonferenz im Medienzentrum Bundeshaus, Bundesgasse 8-12, Bern, präsentiert.

Die Referenten:

  • Jean-Daniel Gerber, Staatssekretär und Direktor des SECO
  • Jacqueline Bachmann, Geschäftsführerin Stiftung für Konsumentenschutz SKS
  • Jacques Folly, Directeur de l'Office Cantonal de l'inspection du commerce du canton de Genève
  • Max Buholzer, Geschäftsführer des Schweizer Detaillistenverbandes

Die Experten des SECO, Guido Sutter, Leiter Ressort Recht, und Susanne Bühler, Ressort Recht, werden an der Medienkonferenz ebenfalls für Fragen zur Verfügung stehen.


Adresse für Rückfragen

Rita Baldegger, SECO, Kommunikation, Tel. +41 (31) 323 37 90


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Staatssekretariat für Wirtschaft
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