Voruntersuchung zum Tornado-Absturz abgeschlossen

Bern, 17.04.2007 - Die Deutsche Delegation, die letzten Freitag zur Voruntersuchung des Tornado-Absturzes im Berner Oberland in die Schweiz gereist ist, wird heute ihre Arbeit abschliessen und am Mittwoch nach Deutschland zurückkehren. Die noch anstehenden Arbeiten in der Schweiz werden nach einer offiziellen Übergabe am Mittwochvormittag durch Vertreter des Jagdbombengeschwaders 32, von dem die verunglückte Maschine stammte, ausgeführt. Der Waffensystemoffizier, der den Unfall überlebt hat, wurde am Dienstag in ein Spital nach Bayern überflogen. Der beim Absturz getötete Pilot wird noch diese Woche in seine Heimat überführt. Die Untersuchungen laufen derweil weiter. Der Abschluss der Untersuchung ist noch offen.

Der Unfall: Am Donnerstag, 12. April 2007, kurz vor 15 Uhr, stürzt im Berner Oberland ein Tornado-Jet der Deutschen Luftwaffe ab. Dabei kommt der Pilot ums Leben, der Waffensystemoffizier überlebt dank Schleudersitz schwer-, aber nicht lebensgefährlich verletzt.

Der Flug: Der Jet startete in Lechfeld (D), flog via Nîmes (F) und Korsika (F) nach Emmen, wo die Maschine am Donnerstag um 11.10 Uhr landet und aufgetankt wird. Kurz vor 15 Uhr startet sie in Emmen zu einem unbewaffneten, bewilligten "Navigationsflug". Einige Minuten später stürzte die Maschine im Berner Oberland ab. Die angemeldeten Etappenorte auf diesem Navigationsflug sind Sion, Lodrino, Samedan, Altenrhein und zurück nach Lechfeld (D). Bei einem Navigationsflug handelt es sich um einen Flug, bei dem auf der Karte ein vorbestimmter Flugweg geplant - unter Vorstellung der Topografie - und anschliessend im Sichtflug geflogen wird. Dabei müssen die in der Schweiz gültigen Vorschriften, oder eigene ausländische Vorschriften, falls strenger, eingehalten werden. Das heisst: Mindestflughöhe 1000 Fuss über Grund (rund 300 Meter).

Rechtliche Grundlagen: Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Deutschland auf dem Gebiet der Ausbildung der Streitkräfte ist staatsvertraglich durch die Vereinbarungen vom 29. September 2003 und vom 8./14. Mai 2000 geregelt. Warum hat die Schweizer Luftwaffe solche Vereinbarungen? Von der in den Vereinbarungen festgehaltenen Zusammenarbeit profitiert die Schweizer Luftwaffe von den ausländischen Partnern in der Regel mehr als umgekehrt. Warum? Weil die Schweizer Luftwaffe dank den Vereinbarungen an Trainingskampagnen im Ausland teilnehmen kann, die sonst für sie nicht zugänglich wären.

Die Untersuchung: Vergangenen Freitagmittag traf in Emmen ein Unfalluntersuchungsteam von 15 Personen der Deutschen Luftwaffe ein. Die Bergungs- und Unfalluntersuchungsarbeiten wurden in einer gemeinsamen Untersuchung der Deutschen und Schweizer Untersuchungsbehörden mit Unterstützung der Schweizer Militärjustiz vollzogen. Der am Freitag gegen Abend gefundene Flugdatenschreiber wurde am Samstagnachmittag nach Köln zur Amtsstelle General Flugsicherheit der Bundeswehr geflogen, wo die Auswertung stattfindet. Erste Ergebnisse der Auslesung des leicht beschädigten Flugdatenschreibers wurden von Deutscher Seite noch Sonntagabend veröffentlicht. Demnach hat die Jetbesatzung alle rechtlichen Bestimmungen für den durchgeführten Flug eingehalten.

Die Besatzung: Der Waffensystemoffizier wurde am Dienstagmorgen aus dem Spital Interlaken in ein Spital nach Bayern verlegt. Der getötete Pilot wird noch diese Woche nach Deutschland überführt.

Die Trümmerbergung: Die geborgenen Trümmer wurden in einer militärischen Anlage im Lauterbrunnental gesammelt. Voraussichtlich werden diese noch im April 2007 nach Deutschland gebracht.

Die Kostenfrage: In den bestehenden Abkommen ist diese Frage nicht abschliessend geklärt. Wie unter guten Partnern üblich, wird diese Frage in gemeinsamen Gesprächen mit der Deutschen Luftwaffe geklärt.

Die Neutralität: Zwischen den Navigationsflügen ausländischer Jets im schweizerischen Luftraum und der schweizerischen Neutralität gibt es keinen Widerspruch. Es ist Usus, dass neutrale Staaten auf dem Gebiet der Ausbildung ihrer Streitkräfte in Friedenszeiten mit anderen Staaten zusammenarbeiten. Die Schweiz ist zur Sicherstellung ihrer bewaffneten Neutralität darauf angewiesen, dass ihre Streitkräfte sich auch im Ausland ausbilden können. Sie räumt als Gegenleistung ausländischen Streitkräften Ausbildungsmöglichkeiten ein. Die Schweiz unterscheidet dabei nicht nach Bündniszugehörigkeiten.


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