Sicherheit durch Sichtbarkeit: ASTRA startet Anhörung

Bern, 17.04.2007 - Sehen und gesehen werden: Unter diesem Motto startet das Bundesamt für Strassen (ASTRA) eine Anhörung zu verschiedenen Änderungen der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS). Darin enthalten sind u. a. neue Vorschriften für die Ausrüstung von Lastwagen mit Reflektorbändern und Frontspiegeln. Die Änderungsvorschläge sollen einen weiteren Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten.

Zur Verbesserung der Sichtbarkeit von Lastwagen wird vorgeschlagen, dass neue Fahrzeuge und ihre Anhänger seitlich und hinten mit sogenannten Umrissmarkierungen zu versehen sind. Das sind reflektierende Klebebänder, welche die Konturen des Fahrzeugs sichtbar machen. 

Ebenfalls zur Verbesserung der Sichtbarkeit sollen Motorfahrzeuge und Anhänger mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit einer Heckmarkierungstafel in Form eines roten reflektierenden Dreiecks ausgerüstet werden. Diese Vorschrift soll auch für bereits im Verkehr stehende Fahrzeuge gelten. 

Weiter schlägt das ASTRA vor, die bereits mit der VTS-Änderung vom 28. März 2007 eingeführten strengen Anforderungen an Frontschutzsysteme (Frontschutzbügel, "Kuhfänger" usw.) rückwirkend auch auf die bereits im Verkehr stehenden Fahrzeuge bzw. Frontschutzsysteme anzuwenden. Damit kann der Schutz von Fussgängern und Zweiradfahrern weiter verbessert werden. 

Entsprechend einem Vorschlag der EU ist vorgesehen, die aktuellen, für neue schwere Nutzfahrzeuge geltenden Anforderungen an die Rückspiegel rückwirkend auch auf die bereits in Verkehr stehenden Fahrzeuge anzuwenden. Dadurch kann der noch vorhandene "tote Winkel" minimiert und damit besonders die Gefahr von Abbiegeunfällen mit Fussgängern und Zweiradfahrern vermindert werden. In Ergänzung zu diesem Vorschlag soll jedoch die Nachrüstung auch für den Frontspiegel gelten und alle bereits im Verkehr stehenden Fahrzeuge betreffen. 

Schliesslich wird zur Diskussion gestellt, für Lastwagen mit einem Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h (hauptsächlich als Kommunalfahrzeuge verwendet) künftig die Abgasvorschriften für Arbeitsmotorwagen anzuwenden, wenn sie mit einem VERT-geprüften Partikelfilter oder gleichwertigen System ausgerüstet sind. 

Der Entwurf der VTS-Änderungen geht nun an die für den Strassenverkehr zuständigen Stellen in den Kantonen sowie an die interessierten Organisationen und Verbände. Die Anhörung dauert bis zum 30. Juni 2007.

 


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