«Sachplan Verkehr» - der Bund setzt auf Koordination der Verkehrsträger

Bern, 07.11.2003 - Der Bund wird die in seiner Kompetenz liegenden Verkehrsträger koordiniert weiterentwickeln. Er sieht vor, bis Ende 2004 in Zusammenarbeit mit den Kantonen den Teil «Programm» des Sachplans Verkehr zu erarbeiten. Eine wichtige Grundlage hierzu stellen die Ergebnisse der Anhörung und die Entwürfe der Ende 2002 vorgelegten konzeptionellen Teile der Sachpläne Strasse sowie Schiene/öffentlicher Verkehr dar. Im Rahmen der Anhörung nahmen rund 500 Behörden, Organisationen, Unternehmungen und Private aus allen Landesteilen mit 2500 Eingaben Stellung.

Verkehrsprobleme machen Schlagzeilen und auch in Zukunft wird der Verkehr ein Thema sein: Prognosen gehen davon aus, dass der Personenverkehr in der Schweiz in den nächsten 20 Jahren um weitere 20 bis 50 Prozent, der Güterverkehr sogar um 45 bis 95 Prozent ansteigen wird. Dieser voraussichtliche Mehrverkehr muss wirtschaftlich, sozialverträglich und umweltverträglich abgewickelt werden. Gegenstand der Arbeiten zum Sachplan Verkehr ist es, aufzuzeigen, wie dies aus nationaler Sicht und unter Berücksichtigung der anzustrebenden Raumentwicklung verwirklicht werden kann.

Koordination der Verkehrsträger steht im Vordergrund

Für einen zweckmässigen, zum Ziel führenden Lösungsansatz bedarf es zwingend der Verkehrskoordination. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat deshalb anfangs September 2003 entschieden, auf die Vorlage eines Sachplans Verkehr hinzuarbeiten. Der Sachplan Verkehr besteht zum einen aus dem strategischen und programmatischen Teil „Programm“, der Verkehrsträger übergreifend ist. Zum anderen umfasst er die Verkehrsträger bezogenen Umsetzungs-Teile «Strasse» und «Schiene/öffentlicher Verkehr». Ein dritter Umsetzungs-Teil «Luftfahrt» wird in der bisherigen Form des «Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL)» vorläufig weitergeführt.

Der Teil «Programm» stellt die Gesamtsicht in den Vordergrund. Er zeigt auf, nach welchen übergeordneten Zielen, Grundsätzen und Prioritäten der Bundesrat bei der Erfüllung seiner raumwirksamen Aufgaben im Verkehrsbereich handelt und welche Folgerungen sich daraus für die Planung der Verkehrsträger ergeben. Er soll bis Ende 2004 dem Bundesrat zur Verabschiedung vorgelegt werden.

Anhörung 2002 als Grundlage

Wichtige Grundlage für den Sachplan Verkehr bilden die Ende 2002 durchgeführte Anhörung und Mitwirkung zu den konzeptionellen Teilen der Sachpläne Strasse sowie Schiene/öffentlicher Verkehr, die ein beachtliches Interesse gefunden haben.

Der Grundtenor der Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich «Strasse» ist positiv. Begrüsst wird insbesondere der durch den Sachplan gewährte Überblick über die sachbezogenen Tätigkeiten des Bundes, auch wenn für einige Kantone und Organisationen der Entwurf des Konzeptteils die hohen Anforderungen an einen Sachplan noch nicht erfüllt. Die Herleitung des Bundesstrassennetzes stösst im Grundsatz auf Zustimmung. Anlass zu kontroversen Äusserungen geben die vorgeschlagenen Netzergänzungen: während vor allem von den Kantonen die Aufnahme zusätzlicher Verbindungen gefordert wird, verlangen einzelne Organisationen eine Reduktion des Netzumfangs.

Die vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich «Schiene/öffentlicher Verkehr» finden mehrheitlich Zustimmung, allerdings mit verschiedensten Anträgen für die Weiterbearbeitung. Ein Teil der Vernehmlasser äussert das Anliegen, dass die Massnahmen räumlich konkretisiert werden und mit wichtigen Geschäften wie der Avanti-Initiative, BAHN 2000 zweite Etappe oder dem Neuen Finanzausgleich koordiniert werden, bevor darüber entschieden wird. Sehr kontrovers werden die Vorschläge zur möglichen Aufteilung des Schienennetzes in ein Grund- und ein Ergänzungsnetz aufgenommen. Ausserdem werden Wünsche zu einer besseren Berücksichtigung des ländlichen Raumes und der Berggebiete und zu umfassenderen Regelungen des öV auf der Strasse, der Schifffahrt und der Bergbahnen geäussert.

Erarbeitung in Zusammenarbeit mit den Kantonen

Im Rahmen der Erarbeitung des Teils «Programm» soll bis Ende 2004 geprüft werden, ob die in der Anhörung gestellten Forderungen aus ganzheitlicher Sicht gerechtfertigt sind, und auf welchem Weg sie erfüllt werden sollen. Auf diese Ergebnisse aufbauend werden ab 2005 die Massnahmen in den Bereichen Strasse und Schiene/öffentlicher Verkehr etappenweise konkretisiert. Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt wird vorläufig in der bisherigen Form weitergeführt.

Die Erarbeitung des Teils «Programm» erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen. An zwei Diskussionsrunden mit den Kantonen im Laufe des Jahres 2004 sollen die sich stellenden Probleme erörtert, der Handlungsbedarf für den Bund ermittelt und Lösungswege gesucht werden. Über die Modalitäten der Zusammenarbeit fand ein erstes Treffen zwischen Bund und Kantonen am 7. November 2003 in Bern statt.

Was ist ein Sachplan?

Der Bund ist nach Artikel 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) verpflichtet, seine Tätigkeiten mit Auswirkungen auf Raum und Umwelt zu planen und abzustimmen. Der Sachplan nach Artikel 13 dieses Gesetzes ist hierfür das Instrument. Im Sachplan - bestehend aus Text und Karte sowie Erläuterungen - zeigt der Bundesrat, wie er seine Aufgaben in einem bestimmten Sach- oder Themenbereich wahrnimmt, welche Ziele er verfolgt und wie er zu handeln gedenkt. Der Sachplan ändert an der Aufgabenteilung zwischen Bundesrat und Parlament nichts. Der Sachplan, der in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen den Stellen des Bundes und der Kantone erarbeitet wird, unterstützt das raumplanerische Handeln der Behörden aller Stufen.



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Bundesamt für Verkehr
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