Neue Verordnung über die Zulassung von Triebfahrzeugführenden tritt in Kraft

Bern, 04.12.2003 - Am 14. Dezember 2003 setzt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die neue „Verordnung über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE)“ in Kraft. Durch die VTE wird die Ausbildung der Triebfahrzeugführenden aller Schweizer Bahnunternehmen auf eine neue, gemeinsame Basis gestellt.

Die Bahnreform hat die Rahmenbedingungen für den freien Netzzugang geschaffen. Ziel ist es, den Wettbewerb unter den Bahnen zu ermöglichen. Parallel dazu hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) als Aufsichtsbehörde ein neues Sicherheitsaufsichtskonzept entwickelt.

Der sichere Bahnbetrieb hat auch im freien Netzzugang oberste Priorität. In diesem System spielen die Triebfahrzeugführenden eine zentrale Rolle. Die Infrastrukturbetreiberin und die Aufsichtsbehörde müssen wissen, ob Kenntnisse und Fähigkeiten der Triebfahrzeugführenden den Anforderungen entsprechen, um im freien Netzzugang zu verkehren.

Zu diesem Zweck hat das BAV im Auftrag des UVEK die neue „Verordnung über die Zulassung zum Führen vom Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE)“ erarbeitet. In die   Ausarbeitung der VTE wurden die betroffenen Bahnen und Sozialpartner mittels einer breiten Konsultation einbezogen.

Die neue Verordnung regelt die Zulassung des Personals zum Führen von Triebfahrzeugen sämtlicher Eisenbahnen in der Schweiz. So definiert sie beispielsweise die Voraussetzungen für den Ausbildungsbeginn oder die Prüfungsart. Die entsprechenden Ausweise an die Triebfahrzeugführenden werden durch das BAV ausgestellt. Die neue Verordnung regelt ebenfalls die Ernennung der Prüfungsexperten, der Vertrauensärzte sowie der Vertrauenspsychologen durch das BAV.

Die VTE tritt gestaffelt ab 14. Dezember in Kraft 2003. Die Bestimmungen für Lokomotivführende der Normalspurbahnen und Bahnen mit einfachen betrieblichen Verhältnissen gelten ab diesem Termin. Die Bestimmungen, welche die Schmalspurbahnen betreffen, werden am 1. Januar 2005 gültig sein. Die Bestimmungen für die Strassenbahnen werden am 1. Januar 2006 in Kraft treten. Ab 1. Januar 2007 gelten die Bestimmungen auch für Personal in der Funktion von Zugbegleitenden und Rangierenden.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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