Bundesrat verabschiedet Videoüberwachungsverordnung für die SBB

Bern, 05.12.2003 - Die SBB AG darf künftig ihre Züge und Anlagen mit Video­kameras überwachen. Damit soll die Sicherheit in den Bahn­höfen und Zügen erhöht werden. Der Bundesrat hat die SBB mit einer Verordnung dazu ermäch­tigt, die am 1. Januar 2004 in Kraft tritt.

Angesichts der Zunahme von Vandalenakten und dem schwin­denden Sicherheitsgefühl in Bahnhöfen und Personenzügen drängt sich die Einrichtung von Videoüberwachungskameras auf. Erste Erfahrungen der SBB mit einem Pilotprojekt zwischen Lausanne und Genf zeigen, dass durch die Videoüberwachung in Regional­zügen dem Vandalismus vorge­beugt werden kann und dass die Gewaltanwendung gegenüber Reisenden zurückgeht. Auch erhöht sich das sub­jektive Sicherheitsgefühl der Passagiere.

Die SBB AG gilt gemäss Datenschutzgesetz als Bundes­organ. Deswegen ist eine Verordnung als Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung von Zügen und Eisenbahnanlagen der SBB notwendig. Die Privatbahnen dagegen gelten nicht als Bundesorgane und können die entsprechenden Mass­nahmen deshalb auch ohne Bundesratsverordnung durchführen. Der Bund wird im Rahmen der Bahnreform 2 die Kompenz erhalten, entsprechende Vorgaben für alle Bahnen zu erlassen.

Die Verordnung über die Videoüberwachung durch die Schweizerischen Bundesbahnen SBB (Videoüberwachungs­verordnung SBB) legt unter anderem fest, dass Videokameras an allen Orten installiert werden können, die öffentlich und allgemein zugänglich sind. Die Videoüberwachung muss aber erkennbar sein, und die Videoaufzeichnungen müssen, falls sie nicht zur Beweissicherung dienen, innert 24 Stunden vernichtet werden.



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