Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes eröffnet

Bern, 04.04.2007 - Der Bundesrat hat auf Vorschlag des Eidgenössischen Departements des Innern das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf für ein Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes eröffnet. Das Gesetz soll einerseits sämtliche Museen und Sammlungen des Bundes auf gemeinsame Ziele verpflichten und ihnen einen einheitlichen Grundauftrag erteilen. Andererseits wird mit dem Gesetz die Rechtsgrundlage für ein Schweizerisches Nationalmuseum geschaffen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 9. Juli 2007.

Der Bund betreibt heute 15 eigene Museen und verfügt über zahlreiche Sammlungen beweglicher Kulturgüter. Die verschiedenen Museen und Sammlungen des Bundes agieren weitgehend unabhängig voneinander. Es gibt bis anhin weder eine Koordination zwischen den Museen und Sammlungen des Bundes noch eine Definition der Ziele, die der Bund mit seinen Museen und Sammlungen erreichen will. Das Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes soll dies ändern. Es verpflichtet die bundeseigenen Museen und Sammlungen auf gemeinsame Ziele und erteilt ihnen einen einheitlichen Grundauftrag. Diese haben namentlich zum Gegenstand: Bewahrung des kulturellen Erbes der Schweiz durch den Erhalt wichtiger beweglicher Kulturgüter, Stärkung des Bewusstseins der Bevölkerung für die Kulturen der Schweiz, Erleichterung des Zugangs der Bevölkerung zur Kultur sowie Verbesserung der Zusammenarbeit in der Schweizer Museumslandschaft insbesondere im Sammlungsbereich.

Der Entwurf für ein Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes enthält ausserdem wichtige strukturelle Neuerungen. Die bisherige „MUSEE SUISSE Gruppe“, bestehend aus dem Landesmuseum Zürich, dem Château de Prangins und sechs weiteren Museen, soll redimensioniert und im Sinne einer öffentlich-rechtlichen Anstalt verselbstständigt werden. Das zukünftige Schweizerische Nationalmuseum soll aus denjenigen Einzelhäusern der bisherigen „MUSEE SUISSE Gruppe“ bestehen, die klar als kulturhistorische Museen zu qualifizieren sind. Es sind dies das Landesmuseum Zürich, das Château de Prangins sowie das Forum der Schweizer Geschichte Schwyz. Im Weiteren ist auch das Sammlungszentrum in Affoltern am Albis der öffentlich-rechtlichen Anstalt Schweizerisches Nationalmuseum anzugliedern. Für die übrigen Einzelhäuser der bisherigen „MUSEE SUISSE Gruppe“ sind neue Lösungen in Evaluation. So wird für das Museum Bärengasse und die Schlossdomäne Wildegg eine Übertragung auf neue Träger geprüft.


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Bundesamt für Kultur: Jean-Frédéric Jauslin, Direktor, Tel. 031 322 92 61,
E-mail: jean-frederic.jauslin@bak.admin.ch
Schweizerische Landesmuseen: Andreas Spillmann, Direktor a.i., Tel. 044 218 65 02,
E-mail: andreas.spillmann@slm.admin.ch



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