Die Zukunft der Bahn in der Schweiz

Bern, 04.04.2007 - Der Bundesrat schickt die „Gesamtschau FinöV“ in die Vernehmlassung. Mit der Vorlage steckt er die Ziele für den weiteren Ausbau der Bahninfrastruktur in der Schweiz ab. Die „Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur“ (ZEB) ist die Weiterentwicklung der Bahn 2000 und soll das Bahnangebot in allen Landesteilen bis ins Jahr 2030 weiter verbessern. Dafür sind Investitionen in der Höhe von rund fünf Milliarden Franken nötig. Die Reisezeit zwischen der Ost- und der Westschweiz wird weiter verkürzt. Auch der Schienengüterverkehr profitiert.

Das Parlament erteilte dem Bundesrat im Jahr 2005 den Auftrag, eine Gesamtschau über die Projekte vorzulegen, die mit dem Bundesbeschluss über Bau und Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs (FinöV) realisiert werden. Aus dem FinöV-Fonds werden die vier Grossprojekte Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT), BAHN 2000, Hochgeschwindigkeits-Anschluss (HGV-A) und Lärmsanierung bezahlt. Insgesamt stehen im Fonds 30,5 Milliarden Franken (Preisstand 1995) zur Verfügung.

Die Arbeiten zur „Gesamtschau FinöV“ werden unter Führung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) gemeinsam mit den SBB und unter Einbezug der Kantone durchgeführt. Dabei wurde die Infrastruktur bestimmt, die für die weitere Entwicklung des Personenfern- und des Güterverkehrs nötig ist. Der Planungshorizont erstreckt sich bis ins Jahr 2030. Ausgebaut werden soll dort, wo Kapazitätsengpässe bestehen und das Marktpotenzial und der Gesamtnutzen für das Netz am grössten sind. Der Bundesrat schlägt vor, die geplanten Massnahmen unter dem Titel „Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur“ (ZEB) gesetzlich festzulegen und zu finanzieren. ZEB ist die Weiterentwicklung der Bahn 2000.

Markante Verbesserungen im Bahnverkehr

ZEB bringt markante Verbesserungen für den Bahnverkehr in der Schweiz. Die Reisezeit zwischen West- und Ostschweiz soll um eine halbe Stunde kürzer werden. Dadurch entstehen neue Bahnknoten in Biel, Delsberg, Interlaken, Kreuzlingen, Lausanne, Luzern, Romanshorn, St. Gallen und Schaffhausen. Sie ermöglichen kurze Umsteigezeiten und bessere Anschlüsse. Zwischen den Knoten Lausanne und Bern, Biel und Zürich sowie zwischen Zürich und St. Gallen werden die Fahrzeiten um je eine Viertelstunde verkürzt. Auch zwischen Lausanne und Visp soll eine Viertelstunde eingespart werden. Auf zahlreichen weiteren Strecken sind ebenfalls Fahrzeitverkürzungen vorgesehen, so beispielsweise zwischen Bern und Interlaken, zwischen Zürich – Aarau (Olten) – Basel und – Biel sowie zwischen Genf und Lausanne.
ZEB stellt zudem sicher, dass genügend Kapazitäten für die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene zur Verfügung stehen. Zudem kann der Binnengüterverkehr beschleunigt werden. In einem weiteren Schritt sollen regionale Erweiterungsoptionen geprüft werden.

Investitionen im Umfang von rund fünf Milliarden Franken

Für die Realisierung der geplanten Vorhaben sind Mittel in der Höhe von rund fünf Milliarden Franken (Preisstand 2005) notwendig, welche nach Berechnungen des Bundesamtes für Verkehr auch zur Verfügung stehen. Je nach Kostenentwicklung bei den anderen FinöV-Grossprojekten (NEAT, BAHN 2000, HGV-Anschluss und Lärmsanierung) muss dieser Betrag noch angepasst werden. Bis zur Verabschiedung der Botschaft im Herbst 2007 wird der Finanzierungsbedarf der NEAT erhärtet.

Investiert wird in Massnahmen, die allen Landesteilen einen Nutzen bringen. Diese Massnahmen dienen der Leistungs- und Kapazitätssteigerung sowie der Beschleunigung oder der Entflechtung von Verkehrsströmen. Im Raum Westschweiz, Mittelland und Nordwestschweiz sollen knapp drei Milliarden Franken investiert werden. Im Raum Zürich / Ostschweiz ist es rund eine Milliarde und im Raum Gotthard sowie zwischen Zürich und Luzern sind es rund 800 Millionen Franken.

Die Mittel im FinöV-Fonds sind bis etwa 2020 gebunden. Um die Arbeiten früher an die Hand nehmen zu können, muss das Reglement des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte angepasst werden. Statt 2015 mit der Rückzahlung der Bevorschussung in den FinöV-Fonds zu beginnen, möchte der Bundesrat den Termin auf die kommerzielle Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels verschieben. Ab dann sind 50 Prozent der zweckgebundenen Fondseinlagen für die Rückzahlung aufzuwenden.

Neuer NEAT-Gesamtkredit

Mit der Vorlage soll auch die Finanzierung für die Vollendung der sich in Bau befindlichen NEAT-Werke sichergestellt werden. Wie der Bundesrat bereits im Jahr 2004 mitgeteilt hat, ist eine Krediterhöhung zur Fertigstellung der NEAT-Bauten notwendig. Denn trotz Kompensationen können die bestellten Zusatzleistungen sowie die Mehrkosten mit dem bisherigen und bewusst eng gehaltenen Kostenrahmen nicht aufgefangen werden. 90 Prozent der Zusatzkosten sind zurückzuführen auf die Erhöhung der Sicherheit und den Stand der Technik, Verbesserungen für Bevölkerung und Umwelt, Geologie und Projekterweiterungen sowie politisch begründete Verzögerungen. Die Vergabe und die Bauausführung sind für zehn Prozent der Kostensteigerungen verantwortlich.

Aufgrund des begrenzten Finanzrahmens schlägt der Bundesrat in der Vorlage „Gesamtschau FinöV“ vor, den Bau des Zimmerberg-Basistunnels und des Hirzeltunnels auf die Zeit nach 2030 zu verschieben. Sie werden deshalb aus dem NEAT-Beschluss gestrichen. Der aktualisierte NEAT-Gesamtkredit liegt, je nach Berechnung des Risikopotenzials, zwischen 18,1 und 18,8 Milliarden Franken (ohne Teuerung, Mehrwertsteuer und Bauzinsen). Die detaillierte Aufstellung findet sich in der Beilage.

Massnahmen zur Zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur

  1. Basel - Gotthard Nord: Zugfolgeverdichtung Basel - Brugg-Altdorf/Rynächt,
  2. Gotthard Süd - Chiasso: Leistungssteigerung Knoten Bellinzona, Lugano und Chiasso, Zugfolgeverdichtung Biasca – Bellinzona - Chiasso, Kapazitätsausbau Balerna - Mendrisio 
  3. Bellinzona - Luino: Leistungssteigerung,
  4. Zug - Arth-Goldau: Leistungssteigerung Knoten Arth-Goldau und Kapazitätsausbau,
  5. Raum Bern: Leistungssteigerung Bern - Thun,
  6. Lötschberg- und Gotthardachse: Massnahmen zur Gewährleistung der Bahnstromversorgung und Lärmschutzmassnahmen (bei Mehrbetrieb).
  7. Raum Genf: Leistungssteigerung,
  8. Raum Lausanne: Kapazitätsausbau (viertes Gleis) Lausanne - Renens, Leistungssteigerung Knoten Lausanne,
  9. Lausanne – Brig - Iselle: Beschleunigungsmassnahmen und Leistungssteigerung,
  10. Lausanne – Biel - Zürich: Beschleunigungsmassnahmen,
  11. Lausanne-Bern: Beschleunigungsmassnahmen und Leistungssteigerung,
  12. Raum Bern: Entflechtung Wylerfeld, Kapazitätsausbau Knoten Bern
  13. Belp - Thun (Gürbetal): Kapazitätsausbau und Leistungssteigerung,
  14. Spiez - Interlaken West: Kapazitätsausbau und Leistungssteigerung,
  15. Biel – Delsberg - Basel: Beschleunigungsmassnahmen,
  16. Basel - Olten: Entflechtung Liestal, Leistungssteigerung Basel Personenbahnhof, 
  17. Raum Olten: Entflechtung Olten Nord und Olten Ost, Leistungssteigerung Knoten Olten, 
  18. Olten – Aarau: Kapazitätsausbau Olten – Aarau (durchgehend vierspurig), Kapazitätsausbau (viertes Gleis) Dulliken – Däniken, Eppenbergtunnel,
  19. Raum Rupperswil - Gruemet/Mellingen: Kapazitätsausbau Rupperswil - Gruemet (Neubaustrecke Chestenberg),
  20. Raum Zürich: Fernverkehrsanteil Durchmesserlinie, Kapazitätsausbau Südzufahrt Altstetten - Zürich, 
  21. Thalwil - Luzern: Kapazitätsausbau Cham - Rotkreuz, Leistungssteigerung Knoten Thalwil,
  22. Zürich - Winterthur: Entflechtung Raum Dorfnest, inkl. Kapazitätsausbau: Entflechtung Hürlistein; Kapazitätsausbau Knoten Effretikon 
  23. Raum Winterthur: Kapazitätsausbau Tössmühle – Winterthur, Leistungssteigerung Knoten Winterthur
  24. Winterthur - St. Gallen: Beschleunigung und Leistungssteigerung,
  25. Winterthur – Weinfelden: Beschleunigungsmassnahmen und Leistungssteigerung 
  26. Bellinzona - Locarno: Leistungssteigerung und Kapazitätsausbau;
  27. Rheintal: Kapazitätsausbau
  28. Neuhausen – Schaffhausen: Leistungssteigerung
  29. Übrige Strecken: Massnahmen zur Gewährleistung der Bahnstromversorgung, Lärmschutzmassnahmen (bei Mehrbetrieb) und den Bau von Abstellanlagen.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Verkehr, Information und Informatik, 031 322 36 43



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