Entlastungsprogramm EP 04 und öffentlicher Verkehr in den Kantonen
Bern, 08.07.2004 - Der Bundesrat hat am 30. Juni 2004 das weitere Vorgehen beim Entlastungsprogramm 04 (EP 04) festgelegt. Er hat dabei unter anderem beschlossen, dass auch der Verkehr (Strasse und Schiene/öffentlicher Verkehr) wiederum einen erheblichen Sparbeitrag zur Sanierung des Bundeshaushalts leisten muss.
Die Zahlen für die verschiedenen Bereiche sind noch nicht abschliessend festgelegt. Ein Schwergewicht der Einsparungen soll aber beim Regionalen Personenverkehr (RPV) liegen. Bund und Kantone finanzieren ihn gemeinsam; der Anteil des Bundes beträgt durchschnittlich 69 Prozent.
Der Bundesrat wird im August definitive Beschlüsse fassen und diese anschliessend im Rahmen einer Konsultation zur Diskussion stellen. Die Botschaft an die Eidg. Räte soll im Herbst (Oktober) vorliegen.
Brief des BAV an die Kantone
Die Departemente bzw. Bundesämter sind nun beauftragt, in den kommenden Wochen die Sparvorgaben und deren Auswirkungen zu konkretisieren. Die Einsparungen werden im Jahr 2006 beginnen und im Jahr 2007 mit einem höheren Betrag fortgeführt werden.
Weil Bund und Kantone das Angebot gemeinsam bestellen, hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) einen Brief an alle kantonalen Direktoren für den öffentlichen Verkehr geschrieben. Sie werden aufgefordert, die Auswirkungen der Sparvorschläge zu konkretisieren.
In Bezug auf Kürzungen beim RPV wurden – da die Zahlen noch nicht definitiv festgelegt sind – zwei Szenarien zu Grunde gelegen, nämlich eine Kürzung der Abgeltungen für den Regionalverkehr um 60 Mio. Franken im Jahr 2007 (Szenario 1) und um 90 Mio. Franken (Szenario 2).
Die Kantone sind vom BAV aufgefordert worden, die zu erwartenden Konsequenzen darzustellen und insbesondere die Frage zu beantworten, ob sie im Fall der Kürzungen der Bundesleistungen weiterhin die gleichen RPV-Leistungen bestellen und damit selbst mehr bezahlen. Im anderen Fall soll dargestellt werden, wo ein Abbau des RPV-Angebots vorsehen ist und welche konkrete Folgen ein solcher Abbau haben wird.
Zusätzlich zu dieser Kürzung sieht der Bundesrat vor, die Rückerstattung der Mineralölsteuer an die konzessionierten Transportunternehmungen aufzuheben. Für den RPV und Ortsverkehr macht dies im Jahr 2007 einen Betrag von 50 Mio. Franken aus. Das UVEK geht davon aus, dass sich diese Massnahmen zu zwei Dritteln beim RPV und zu einem Drittel beim Ortsverkehr auswirken werden. Zudem wirkt sich dieser Verzicht auf die Rückerstattung der Mineralölsteuer auch auf die Schifffahrt aus. Auch hier ersucht das BAV die Kantone, die Konsequenzen aufzuzeigen.
Anhang: Szenarien 1 und 2
Szenario 1: Mögliche Auswirkung EP 04 bei Kürzung 60 Millionen Franken Bundesanteil im RPV (2007)
Kanton,Bundesbeitrag
ZH -5'100'000
BE -11'700'000
LU -2'000'000
UR -500'000
SZ -1'500'000
OW -600'000
NW -300'000
GL -400'000
ZG -300'000
FR -2'800'000
SO -1'200'000
BS -100'000
BL -900'000
SH -300'000
AR -800'000
AI -300'000
SG -2'900'000
GR -7'100'000
AG -3'200'000
TG -1'700'000
TI -2'500'000
VD -4'900'000
VS -5'400'000
NE -1'600'000
GE -500'000
JU -1'100'000
Total -59'700'000
Szenario 2: Mögliche Auswirkung EP 04 bei Kürzung 90 Millionen Franken Bundesanteil im RPV (2007)
Kanton, Bundesbeitrag
ZH -7'700'000
BE -17'600'000
LU -3'000'000
UR -800'000
SZ -2'200'000
OW -900'000
NW -500'000
GL -600'000
ZG -500'000
FR -4'300'000
SO -1'800'000
BS -100'000
BL -1'400'000
SH -500'000
AR -1'200'000
AI -400'000
SG -4'300'000
GR -10'700'000
AG -4'800'000
TG -2'600'000
TI -3'700'000
VD -7'400'000
VS -8'100'000
NE -2'500'000
GE -700'000
JU -1'700'000
Total -90'000'000
Herausgeber
Bundesamt für Verkehr
https://www.bav.admin.ch/bav/de/home.html