Entlastungsprogramm EP 04 und öffentlicher Verkehr in den Kantonen

Bern, 08.07.2004 - Der Bundesrat hat am 30. Juni 2004 das weitere Vorgehen beim Entlastungsprogramm 04 (EP 04) festgelegt. Er hat dabei unter anderem beschlossen, dass auch der Verkehr (Strasse und Schiene/öffentlicher Verkehr) wiederum einen erheblichen Sparbeitrag zur Sanierung des Bundeshaushalts leisten muss.

Die Zahlen für die verschiedenen Bereiche sind noch nicht abschliessend festgelegt. Ein Schwergewicht der Einsparungen soll aber beim Regionalen Personenverkehr (RPV) liegen. Bund und Kantone finanzieren ihn gemeinsam; der Anteil des Bundes beträgt durchschnittlich 69 Prozent.

Der Bundesrat wird im August definitive   Beschlüsse fassen und diese anschliessend im Rahmen einer Konsultation zur Diskussion stellen. Die Botschaft an die Eidg. Räte soll im Herbst (Oktober) vorliegen.

Brief des BAV an die Kantone

Die Departemente bzw. Bundesämter sind nun beauftragt, in den kommenden Wochen die Sparvorgaben und deren Auswirkungen zu konkretisieren. Die Einsparungen werden im Jahr 2006 beginnen und im Jahr 2007 mit einem höheren Betrag fortgeführt werden.

Weil Bund und Kantone das Angebot gemeinsam bestellen, hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) einen Brief an alle kantonalen Direktoren für den öffentlichen Verkehr geschrieben. Sie werden aufgefordert, die Auswirkungen der Sparvorschläge zu konkretisieren.

In Bezug auf Kürzungen beim RPV wurden – da die Zahlen noch nicht definitiv festgelegt sind – zwei Szenarien zu Grunde gelegen, nämlich eine Kürzung der Abgeltungen für den Regionalverkehr um 60 Mio. Franken im Jahr 2007 (Szenario 1) und um 90 Mio. Franken (Szenario 2).

Die Kantone sind vom BAV aufgefordert worden, die zu erwartenden Konsequenzen darzustellen und insbesondere die Frage zu beantworten, ob sie  im Fall der Kürzungen der Bundesleistungen  weiterhin die gleichen RPV-Leistungen bestellen und damit selbst mehr bezahlen. Im anderen Fall soll dargestellt werden, wo ein Abbau des RPV-Angebots vorsehen ist und welche konkrete Folgen ein solcher Abbau haben wird.

Zusätzlich zu dieser Kürzung sieht   der Bundesrat vor, die Rückerstattung der Mineralölsteuer an die konzessionierten Transportunternehmungen aufzuheben. Für den RPV und Ortsverkehr macht dies im Jahr 2007 einen Betrag von 50 Mio. Franken aus. Das UVEK   geht davon aus, dass sich diese Massnahmen zu zwei Dritteln beim RPV und zu einem Drittel beim Ortsverkehr auswirken werden. Zudem wirkt sich dieser Verzicht auf die Rückerstattung der Mineralölsteuer auch auf die Schifffahrt aus. Auch hier ersucht das BAV die Kantone, die Konsequenzen aufzuzeigen.

Anhang: Szenarien 1 und 2

Szenario 1: Mögliche Auswirkung EP 04 bei Kürzung 60 Millionen Franken Bundesanteil im RPV (2007)

Kanton,Bundesbeitrag

ZH -5'100'000

BE -11'700'000

LU -2'000'000

UR -500'000

SZ -1'500'000

OW -600'000

NW -300'000

GL -400'000

ZG -300'000

FR -2'800'000

SO -1'200'000

BS -100'000

BL -900'000

SH -300'000

AR -800'000

AI -300'000

SG -2'900'000

GR -7'100'000

AG -3'200'000

TG -1'700'000

TI -2'500'000

VD -4'900'000

VS -5'400'000

NE -1'600'000

GE -500'000

JU -1'100'000

Total -59'700'000

Szenario 2: Mögliche Auswirkung EP 04 bei Kürzung 90 Millionen Franken Bundesanteil im RPV (2007)

Kanton, Bundesbeitrag

ZH -7'700'000

BE -17'600'000

LU -3'000'000

UR -800'000

SZ -2'200'000

OW -900'000

NW -500'000

GL -600'000

ZG -500'000

FR -4'300'000

SO -1'800'000

BS -100'000

BL -1'400'000

SH -500'000

AR -1'200'000

AI -400'000

SG -4'300'000

GR -10'700'000

AG -4'800'000

TG -2'600'000

TI -3'700'000

VD -7'400'000

VS -8'100'000

NE -2'500'000

GE -700'000

JU -1'700'000

Total -90'000'000


Herausgeber

Bundesamt für Verkehr
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