Baden bei Landungsstellen von Kursschiffen ist gefährlich

Bern, 09.07.2004 - Das Baden in der Nähe von Landungsstellen von Kursschiffen auf Seen und Flüssen ist gefährlich. Schifffahrtsunternehmen und Behörden rufen Badende dazu auf, Schiffslandungsstellen nicht als Badeplattformen oder Sprungbretter zu nutzen.

Schwimmerinnen und Schwimmer in der Nähe von Landungsstegen bringen nicht nur sich selbst in Gefahr, sondern auch Passagiere, und Personal der Kursschiffe und die übrigen Seebenützer in der Nähe – wenn beispielsweise ein abruptes Ausweichmanöver gefahren werden muss, um einen Unfall mit einer badenden Person zu verhindern.

Die Landungsstellen der Kursschiffe sind durch ein Badeverbotsschild gekennzeichnet und häufig auch mit einem zusätzlichen richterlichen Verbot belegt. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) als Aufsichtsbehörde über die Sicherheit der eidgenössisch konzessionierten Schifffahrtsunternehmen ruft im Interesse der Sicherheit alle Badenden auf, dieses Verbot zu beachten. Gleichzeitig hat es die Kantone aufgefordert, für eine stärkere Präsenz der Polizei in der Nähe der Landungsstellen zu sorgen, um das Verbot allenfalls durchzusetzen.


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Bundesamt für Verkehr
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