Plangenehmigung für neuen Bahnhof Visp erteilt

Bern, 24.08.2004 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die Plangenehmigung für die Neugestaltung des Bahnhofs Visp erteilt. Damit kann der Bahnhof Visp bis zur Inbetriebnahme des Lötschberg-Basistunnels der NEAT im Jahr 2007 zum Vollknoten aufgewertet werden.

Für die Realisierung dieses Vollknotens ist eine weitreichende Neugestaltung des Bahnhofs erforderlich. Das Gemeinschaftsprojekt der SBB, der Matterhorn Gotthard Bahn (MGBahn), der Gemeinde Visp und der Postautodienste umfasst im Wesentlichen den Bau eines 4. Gleises der SBB, den Neugestaltung der Bahninfrastruktur der MGBahn, den Neubau des Aufnahmegebäudes und eines neuen Busterminals sowie die Vergrösserung des Bahnhofparkings.

Insgesamt werden für die Bahnbauprojekte im Bereich des Bahnhofs Visp rund 125 Mio. Fr. investiert. Das Projekt bedingt den Abbruch des bestehenden Bahnhofgebäudes, des Bahnhofbuffets und weiterer Gebäude.

Lärmschutz abgetrennt

Während der öffentlichen Planauflage der Projekte Neuge­staltung Bahnhof Visp, neues Stellwerk Visp und Lärmsanierung Visp-Ost waren rund 150 Einsprachen eingegangen, wovon 130 gleichlautende Eingaben bezüglich Lärmschutz. Die in der Folge zwischen dem BAV und dem Walliser Staatsrat aufgenommenen Gespräche führten zu einer Einigung mit dem Ziel, die Lärmschutzmassnahmen im Oberwallis erheblich zu verbessern und das Verfahren für die Neugestaltung des Bahnhofs Visp ohne Verzug weiterzuführen.

Das Projekt für die Lärmschutzmassnahmen wird in einem separaten Verfahren behandelt. Die Neuauflage der überarbeiteten und erweiterten Lärmschutzprojekte für den Streckenabschnitt Visp - Brig wird in Kürze erfolgen. Die Realisierung hat bis zur Inbetriebnahme der Lötschberg-Basislinie zu erfolgen. Bereits im Bau sind das vom BAV im Februar genehmigte 3. Gleis St. German - Visp und das im Mai bewilligte neue Stellwerk in Visp.

Weiteres Vorgehen

Alle Parteien, die Einsprachen erhoben haben, erhalten die Baubewilligung zugestellt. Die Rechtsmittelfrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Zustellung der Verfügung. Innert dieser Frist kann bei der Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM) Beschwerde erhoben werden. Bleiben solche aus, wird die Baubewilligung gegen Ende September 2004 rechtskräftig, und es kann mit den Arbeiten begonnen werden.


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Bundesamt für Verkehr
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