UNO-Kinderrechtskonvention: Bilanz nach 10 Jahren

Bern, 26.03.2007 - Am 26. März 2007 kamen in Bern die Akteure der Kinderpolitik zusammen, um den 10. Jahrestag der Ratifizierung der UNO-Kinderrechtskonvention durch die Schweiz zu begehen. Die Teilnehmenden zogen Bilanz über die bisherige Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz.

Die UNO-Kinderrechtskonvention ist das erste internationale Übereinkommen, welches das Kind als selbständigen Träger von Rechten betrachtet. Die Kinderrechtskonvention enthält zivile und politische Rechte (Recht auf Leben, Achtung des Privat- und Familienlebens, Gewissensfreiheit, Recht auf freie Meinungsäusserung), Bestimmungen zum Strafverfahren, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Bestimmungen zur Kinderarbeit, Recht auf Bildung und soziale Sicherheit) sowie Rechte in Bezug auf die harmonische Entwicklung des Kindes (Recht auf Freizeit, Spiel und auf eine gesunde Umwelt).

Die rechtliche Situation und die Lebensbedingungen der Kinder haben sich in den letzten zehn Jahren in der Schweiz verbessert. Zu nennen sind u.a. das neue Scheidungsrecht, das die Anhörung des Kindes vorsieht, eine Änderung des Strafgesetzbuches, das den Besitz von Kinderpornographie unter Strafe stellt, sowie insbesondere auch der neue Mutterschaftsurlaub für erwerbstätige Frauen, die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung und die landesweite Vereinheitlichung der Familienzulagen, die letztes Jahr vom Volk angenommen worden ist.

Ausblick

Das BSV erarbeitet bis Ende Jahr einen Bericht, der die prioritären Koordinationsaufgaben des Bundes in Kinder- und Jugendfragen und einen damit verbundenen gesetzgeberischen Bedarf aufzeigen soll. Der Bericht soll als Diskussionsgrundlage für eine künftige Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz dienen (Postulat Janiak Po 00.3469 Rahmengesetz für eine schweizerische Kinder- u. Jugendpolitik).

Zum Stand der Umsetzung der Kinderrechtskonvention veröffentlicht die Schweiz 2008 in einem Gesamtbericht den zweiten und dritten Staatenbericht. Das Übereinkommen verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, eine Bestandesaufnahme der Situation von Kindern und Jugendlichen zu machen und über die getroffenen politischen Massnahmen zu informieren. Gleichzeitig werden die Nichtregierungsorganisationen ihren Schattenbericht veröffentlichen. Der Kinderrechtsausschuss der UNO wird anhand der beiden Berichte die Fortschritte der Umsetzung der Konvention in der Schweiz feststellen können und auch Lücken aufzeigen, die es noch zu schliessen gilt.

Das BSV koordiniert und vernetzt auf Bundesebene die verschiedenen mit der Umsetzung der Kinderrechte betrauten Stellen (u.a. Direktion für Völkerrecht und Politische Abteilung IV des Departements für auswärtige Angelegenheiten, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, Bundesamt für Justiz, Bundesamt für Polizei, SECO, Bundesamt für Gesundheit). Zuständig im BSV ist das Geschäftsfeld «Familie, Generationen und Gesellschaft». Das BSV unterstützt Projekte zur Sensibilisierung von Kindern, Eltern und Lehrkräften für die Rechte der Kinder. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen (z.B. Netzwerk Kinderrechte). «Familie, Generationen und Gesellschaft» verfügt dazu über ein Budget von 188'000 Franken pro Jahr.


Adresse für Rückfragen

Tel. 031 / 324 81 93, Ruth Calderón-Grossenbacher, Leiterin Bereich Kinder-, Jugend- und Altersfragen, Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft FGG



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