Treffen des Lenkungsausschusses Schweiz-Italien

Bern, 16.09.2004 - Der im Rahmen der bilateralen Vereinbarung Schweiz-Italien zur NEAT eingesetzte Lenkungsausschuss hat am 14. September 2004 in Bern getagt. Ziel ist, die Kapazitäten im Güter- und Personenschienenverkehr von und nach Italien zu steigern. Beide Länder wollen ihre Projekte aufeinander abstimmen. Der Lenkungsausschuss stellte fest, dass sowohl die kurzfristigen Ausbauarbeiten auf der Simplon-Achse und auf der Luino-Linie als auch die Langfristplanung gemäss Programm verlaufen.

1999 schloss die Schweiz mit Italien eine bilaterale Vereinbarung zur Koordination der Schieneninfrastrukturplanung ab. Sie trat 2001 in Kraft. Dabei handelt es sich um ein Rahmenabkommen, das die Planung der notwendigen grenzüberschreitenden Bahninfrastruktur, insbesondere der südlichen Zufahrtsstrecken zur Gotthard- und zur Lötschberg–Basislinie der NEAT regelt.

Der Lenkungssauschuss hat am 14. September 2004 in Bern zum zweiten Mal getagt. Das Gremium wird auf Schweizer Seite von Dr. Max Friedli, Direktor des Bundesamtes für Verkehr (BAV), geleitet. Der italienischen Delegation steht Ing. Emilio Maraini vom italienischen Verkehrsministerium vor. Auf Expertenebene sind zudem vier Arbeitsgruppen am Werk, welche die detaillierte Umsetzung dieser Vereinbarung untersuchen.

Im Zentrum der Gespräche an der Sitzung in Bern standen die Bestrebungen beider Länder, die südlichen Anschlüsse an die NEAT kurz-, mittel- und langfristig zu optimieren. Kurzfristig wollen die SBB und die italienischen Staatsbahnen FS – im Hinblick auf die Inbetriebnahme der NEAT – die Kapazitäten auf  der Simplonachse („Piattaforma Sempione“)  und auf der Luino-Linie („Piattaforma Luino“) erhöhen. Das dazu notwendige Arbeitsprogramm wird zurzeit realisiert, so dass aus heutiger Sicht für die 2007 geplante Inbetriebnahme des Lötschbergbasistunnels ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Zur Diskussion stand ebenfalls die für 2005/6 geplante abschliessende Sanierung des Tunnels Monte Olimpino 2 (südlich von Chiasso). Es ist mit Einschränkungen beim Betrieb zu rechnen. Die Bahnen behalten sich in diesem Zusammenhang vor, bei Bedarf zusätzliche Massnahmen im Rahmen der oben erwähnten Plattformen zu ergreifen.

Als Langfristplanung prüfen Italien und die Schweiz verschiedene Varianten zur Weiterführung der NEAT südlich von Lugano. Einerseits studiert die Schweiz vier Varianten für eine Neubaustrecke zwischen Lugano und Chiasso („Alptransit Süd“). Italien entwickelt andererseits drei Varianten für eine Neubaustrecke Richtung Luino–Novara („Gronda ovest“), die ausschliesslich dem Güterverkehr dienen sollte. Das Arbeitsprogramm für die verschiedenen Projektvarianten, das in enger Koordination zwischen den beiden Ländern untersucht werden, sieht vor, bis Anfang 2005 das Pflichtenheft für Vertiefungsstudien zu erarbeiten. Diese Vertiefungsstudien sollten bis Ende 2005 abgeschlossen werden. Bis Ende 2006 sollen die Varianten bewertet werden.

Diskutiert wurde ebenfalls die neue Verbindungslinie Mendrisio–Varese (FMV). Diese Strecke wird als Bestandteil der künftigen S-Bahn-Tessin gleichzeitig auch   als Zubringerstrecke für den italienischen Flughafen Malpensa dienen. Die Schweizer Delegation erklärte, dass die Finanzierung der Planungsarbeiten für dieses Projekt gesichert ist. Angesichts der gespannten Finanzlage des Bundes konnte sie aber keine Zusicherung betreffend die Mitfinanzierung der Bauphase durch den Bund abgeben. Wie die noch nicht beschlossenen bzw. nicht finanzierten FinöV-Projekte und andere nicht über das ordentliche Budget finanzierte Projekte wird auch die FMV in die Gesamtprüfung einbezogen, die der Bundesrat 2007/8 in die Vernehmlassung geben wird.

Weiteres Diskussionsthema war die Erneuerung der Mitte 2005 auslaufenden Simplonkonvention. Der Bundesrat hat am 8. September 2004 die entsprechende Botschaft zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. In Italien befindet sich die Konvention im Mitberichtsverfahren. Die neue Konvention sollte im Laufe des Jahres 2005 in Kraft gesetzt werden und für weitere 99 Jahre gültig sein.


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Bundesamt für Verkehr
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