Sanierung der gefährlichsten Bahnübergänge abschliessen

Bern, 28.09.2004 - Die Sanierung der gefährlichsten Bahnübergänge der Schweiz ist dringend. Verantwortlich für diese Aufgabe sind Bahnen, Kantone und Gemeinden. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) unterstützt sie, damit die Entschärfung der 190 gefährlichsten Niveauübergänge rasch voran kommt. Fachleute des Amtes haben im laufenden Jahr alle schweizerischen Bahnunternehmungen besucht und sie beim weiteren Vorgehen beraten, damit sie die noch fehlenden Sanierungsdossiers möglichst rasch einreichen.

Das BAV hatte in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) eine Liste mit den 190 gefährlichsten Bahnübergängen erstellt. Kriterium für die Gefährlichkeit sind Sichtzeiten bis zum Eintreffen des Zuges von weniger als 6 Sekunden. Derart kurze Zeiten reichen für ein sicheres Überqueren eines Bahnüberganges nicht aus.

Im Mai 2003 verlangte das BAV von den Bahnen, dass die 190 gefährlichsten Übergänge zügig zu sanieren sind.

Verantwortung bei Bahnen, Kantonen und Gemeinden

1998 einigten sich Bund und Kantone am „runden Tisch“ zur Stabilisierung der Bundesfinanzen darauf, das sich der Bund nach einer Übergangszeit aus der finanziellen Unterstützung der Sanierung von Niveauübergängen zurückzieht. Zuständig sind die Bahnunternehmungen, die gemäss Eisenbahngesetz die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen haben. Die Finanzierung ist Sache der Bahnen und der Strasseneigentümer (je nach Strasse Kantone, Gemeinden oder Private). Bis Ende 2006 kann sich der Bund an der Sanierung der 190 sehr gefährlichen Niveauübergänge mit bis zu zwei Dritteln der Kosten, höchstens aber 100'000 Franken pro Projekt, beteiligen. Die Kosten für die Sanierung eines Niveauübergangs belaufen sich im Durchschnitt auf zirka 400'000 Franken.

Fristverlängerung für Bundesbeiträge

Gemäss dem Entlastungsprogramm 03 (EP 03) stehen von 2004 bis 2006 wie folgt Bundesbeiträge zur Verfügung: Im laufenden Jahr 9 Millionen Franken, 2005 4 Millionen und 2006 2 Millionen.

Zurzeit zeichnet sich ab, dass diese Staffelung der Bundesmittel nicht den effektiv vorhandenen Sanierungsprojekten entspricht. Der Hauptgrund liegt darin, dass die Bahnen noch nicht alle Sanierungsdossiers beim Bund eingereicht haben. Zu Verzögerungen kommt es, weil die Kantone und Gemeinden wie der Bund auch Sparprogramme beschlossen haben und weil gegen Sanierungsprojekte Einsprachen erhoben werden.

Damit die vorgesehenen Bundesgelder voll für die Sanierung der Bahnübergänge verwendet werden können, soll die Frist um ein Jahr erstreckt und die Tranchierung der Mittel geändert werden. So kann das Sanierungsprogramm zu Ende geführt werden. Ein entsprechender Antrag an den Bundesrat wird vorbereitet.

Aktueller Stand der Sanierung

Von den 190 sehr gefährlichen Niveauübergängen (d.h. mit Sichtzeit unter 6 Sekunden) sind 72 saniert oder aufgehoben. Bei weiteren 15 stehen die Bauarbeiten kurz vor dem Abschluss. 16 Dossiers werden zurzeit im BAV bearbeitet. Für 65 der übrigen 87 Niveauübergänge   haben die Bahnen noch kein Sanierungsdossier vorgelegt. Für die restlichen 22 befindet sich das entsprechende Sanierungsdossier beim ASTRA. Das BAV bleibt in engem Kontakt mit diesen Bahnen. Fachleute des Amtes haben im laufenden Jahr alle schweizerischen Bahnunternehmungen besucht und sie beim weiteren Vorgehen beraten, damit sie die noch fehlenden Dossiers möglichst rasch einreichen.

Im Zentrum der Sanierungsanstrengungen stehen die gefährlichen Niveauübergänge mit Sichtzeiten von weniger als sechs Sekunden. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere gefährliche Übergänge, die bis Ende 2014 entschärft werden müssen. 24 davon wurden in den Jahren 2003 und 2004 saniert.

Beilage:

- Liste der gefährlichsten Bahnübergänge, die noch nicht saniert bzw. aufgehoben wurden oder für die noch kein Sanierungsdossier beim BAV vorliegt.



Herausgeber

Bundesamt für Verkehr
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https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-1162.html