Neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Bern, 22.06.2006 - Produktsicherheit und freier Warenverkehr mit der EU. Die "Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. 05.2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG" wird in der Europäischen Union am 29.06.2006 in Kraft gesetzt.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen bis zum 29.06.2008 die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in ihr nationales Recht umgesetzt und die entsprechenden nationalen Erlasse publiziert haben. Danach haben Industrie und Gewerbe 18 Monate Zeit, sich mit den neuen Erlassen vertraut zu machen. Das neue Recht ist ab dem 29.12.2009 von den EU-Mitgliedstaaten ohne Übergangsfrist anzuwenden. Maschinen können in der EU somit bis zu diesem Datum nur nach der heute geltenden Richlinie 98/37/EG und danach nur gemäss der neuen Richtlinie 2006/42/EG in Verkehr gebracht werden.

Die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG sind unter dem Bundesgesetz über die Sicherheit von Technischen Einrichtungen und Geräten (STEG, SR 819.1) in einer Verordnung übernommen worden und Gegenstand des bilateralen Abkommens EG-Schweiz über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen. Die Schweiz wird ihre einschlägigen Erlasse an die neue Richtlinie im gleichen Zeitrahmen wie die EU-Mitgliedstaaten anpassen. Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde am 09.06.2006 im Amtsblatt der EU publiziert.


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