Landverkehrsabkommen Schweiz-EG: Sitzung des Comité mixte

Bern, 13.12.2004 - Der Gemischte Landverkehrsausschuss Schweiz-EG („Comité mixte“) hat heute in Bern zum sechsten Mal getagt. Im Vordergrund der Gespräche stand die Schaffung des Verkehrsobservatoriums. Weiteres Gesprächsthema war die künftige Übernahme einer Reihe neuer EG-Rechtakte („acquis communautaire“) durch die Schweiz.

Das am 1. Juni 2002 in Kraft gesetzte Landverkehrsabkommen Schweiz-EU   sieht einen gemischten Ausschuss vor. Er ist für die Verwaltung und die ordnungsgemässe Anwendung des Abkommens verantwortlich. Auf Schweizer Seite gehören dem Ausschuss Vertreter des Bundesamtes für Verkehr (BAV) und anderer Bundesämter sowie der Kantone an. Auf Seite der EU sind die Generaldirektion Energie und Verkehr sowie die Mitgliedstaaten vertreten.

Haupttraktandum der von BAV-Direktor Max Friedli geleiteten sechsten Sitzung des gemischten Ausschusses war die Schaffung eines Observatoriums für den Strassen- und den Eisenbahnverkehr sowie für den kombinierten Verkehr im Alpenraum vorgesehen. Beide Parteien haben ihr Interesse an diesem Projekt bestätigt. Sie haben festgestellt, dass sich dieses Projekt noch in der Umsetzungsphase befindet. Konkret müssen die EG und die Schweiz  noch juristische Abklärungen zum Verfahren betreffend die Vergabe der Datenbeschaffungsaufgaben an eine externe Firma vornehmen.

Bezüglich Übernahme neuer Gesetzgebung der EG durch die Schweiz („acquis communautaire“) sind die Diskussionen auf Expertenebene weitergegangen. Es geht dabei insbesondere um die künftige Übernahme des ersten und des zweiten Bahnpakets. In der Schweiz werden mit der Bahnreform 2 auch die Voraussetzungen für die Übernahme der beiden EU-Bahnpakete geschaffen. Diese bezwecken im Wesentlichen eine weitere Öffnung des Güterverkehrsmarktes und sollen im grenzüberschreitenden Bahnverkehr die Interoperabilität (Vereinbarkeit technischer Normen und Standards) sowie verbesserte Rahmenbedingungen für die Sicherheit gewährleisten.


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