Anzahl der Ausweisentzüge gestiegen

Bern, 21.03.2007 - Auf Schweizer Strassen mussten im Jahr 2006 mehr Fahrzeuglenkerinnen und -lenker ihren Führerausweis abgeben als 2005. Das zeigen die neusten Zahlen aus dem Administrativmassnahmenregister (ADMAS) des Bundesamts für Strassen (ASTRA). Alkohol- und Geschwindigkeitsübertretungen haben etwas an Bedeutung zugenommen. Erhöht hat sich auch die Zahl der Sanktionen bei angehenden Neulenkern.

Im vergangenen Jahr mussten in der Schweiz 72'203 Personen ihren Führerausweis abgeben. Das sind 17,8 Prozent mehr als 2005. Hauptgründe für den Ausweisentzug waren wie im Jahr zuvor das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit sowie Alkohol am Steuer. Die Ausweisentzüge wegen zu schnellen Fahrens nahmen um 16,7 Prozent auf 33’025 Fälle zu, die Entzüge wegen Angetrunkenheit (0,8 Promille oder mehr) um 10,8 Prozent (18’600 Fälle).

Seit Einführung des Kaskadensystems und des Alkoholgrenzwerts 0,5 Promille am 1. Januar 2005 wird zwischen 0,5 und 0,79 Promille eine Verwarnung wegen Angetrunkenheit ausgesprochen. Diese Verwarnungen nahmen 2006 gegenüber dem Vorjahr um 50,6 Prozent auf 6295 Fälle zu. Der Vergleich ist jedoch mit etwas Vorsicht zu geniessen, da das neue Recht erst im Frühling 2005 umfassend Wirkung erzielen konnte; ab diesem Zeitpunkt erreichten die Urteile und Verfügungen Rechtskraft.

Anteilmässig markant zugenommen haben auch die Ausweisentzüge wegen Fahrens unter Einfluss von Drogen oder Medikamenten, und zwar um 41,9 Prozent auf 2086 Fälle. Um 12,6 Prozent gestiegen ist auch die Zahl der Ausweisentzüge wegen Drogensucht, und zwar von 1918 auf 2161 Fälle.

Die höchste prozentuale Zunahme der Anzahl Ausweisentzüge ist in der Altersgruppe der 60- bis 69-jährigen Fahrzeuglenkenden festzustellen (35 Prozent). In absoluten Zahlen gemessen sind die Ausweisentzüge in der Altergruppe der 20- bis 29-Jährigen am höchsten (kumuliert 24'756 Fälle; Zunahme 27,8 Prozent), gefolgt von der Altergruppe der 40- bis 49-jährigen (14'829; 21,3 Prozent).

Der grösste Teil der Ausweisentzüge ist auf einen Monat befristet, nämlich 28’524 (leichte und mittelschwere Widerhandlungen). Mehr als verdoppelt haben sich 2006 gegenüber dem Vorjahr die dreimonatigen Entzüge infolge Begehung einer schweren Widerhandlung (58,8 Prozent). Als direkte Folge dieser Zunahme haben die 2-monatigen Entzüge um 39,6 Prozent abgenommen. Auch hier muss darauf hingewiesen werden, dass das neue Recht erst im Frühling 2005 voll seine Wirkung erzielen konnte. Der Vergleich ist deshalb mit etwas Vorsicht zu geniessen.

Auffällig ist die Entwicklung der Administrativmassnahmen im Bereich der angehenden Autolenkerinnen und -lenker. Im vergangenen Jahr wurde bei 3221 Personen die Erteilung eines Lernfahr- oder Führerausweis verweigert. Das sind 35,2 Prozent mehr als im Jahre 2005. 

Die Erteilung von Administrativmassnahmen gegen fehlbare Fahrzeuglenkerinnen und -lenker obliegt den Kantonen. Sie melden die Massnahmen dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) weiter. Das ASTRA seinerseits führt das zentrale Administrativmassnahmenregister (ADMAS). Dieses wird unter anderem von Bundes- und Kantonsbehörden zur Beurteilung des automobilistischen Leumunds bei der Erteilung von Führerausweisen benützt. Jeden Frühling veröffentlicht das ASTRA die ADMAS-Statistik des Vorjahrs.

Die ADMAS-Zahlen erlauben nur beschränkt einen Rückschluss auf das individuelle Fahrverhalten der Automobilistinnen und Automobilisten, da sie entscheidend abhängig sind von der unterschiedlichen Kontrolldichte in den Kantonen.    


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