Bundesrat setzt Transplantationsgesetz in Kraft

Bern, 16.03.2007 - Der Bundesrat hat das Transplantationsgesetz vom 8. Oktober 2004 zusammen mit vier Ausführungsverordnungen auf den 1. Juli 2007 in Kraft gesetzt. Die Schweiz verfügt damit erstmals über eine umfassende Bundesregelung auf dem Gebiet der Transplantationsmedizin.

Die Transplantationsverordnung regelt den Umgang mit menschlichen Organen, Geweben oder Zellen, insbesondere die Entnahme bei verstorbenen und bei lebenden Personen, die klinischen Versuche, die Organisations- und Koordinationsaufgaben der Kantone und die Aufgaben im Zusammenhang mit der Führung des Stammzellenregisters. Für den Umgang mit den sogenannten Transplantatprodukten gelten die relevanten Bestimmungen des Heilmittelrechts. Die Kontrolle dieser Produkte fällt somit in den Zuständigkeitsbereich des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic.

Die Organzuteilungsverordnung gilt für die Zuteilung von menschlichen Organen (Herzen, Lungen, Lebern, Nieren, Bauchspeicheldrüsen, Inseln, Dünndärme). Sie definiert die im Transplantationsgesetz festgelegten Zuteilungskriterien (medizinische Dringlichkeit und medizinischer Nutzen, Wartezeit und Chancengleichheit). Sie regelt zudem das Zuteilungsverfahren, den internationalen Organaustausch sowie das Verfahren und die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Warteliste. Bezüglich der Zuteilungskriterien und -prioritäten beschränkt sich die Verordnung auf die Regelung von Grundsätzen und delegiert deren Präzisierung an das EDI.

Die Xenotransplantationsverordnung legt die Voraussetzungen fest, unter denen eine Übertragung von tierischen Organen, Geweben und Zellen auf den Menschen im klinischen Versuch oder als Standardbehandlung erfolgen darf. Sie regelt die dabei einzuhaltenden Sorgfaltspflichten sowie die Sicherheitsmassnahmen und Verhaltensregeln, die sich aus einer Xenotransplantation für die betroffenen Personen ergeben.

Der Vollzug der Transplantationsgesetzgebung finanziert sich zum grössten Teil über Gebühren. Die diesbezüglichen Ansätze sind in der Transplantationsgebührenverordnung festgelegt.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes geht das BAG unter http://www.transplantation.admin.ch mit einem umfassenden Internetportal online, auf dem die Bevölkerung Informationen zu verschiedenen transplantationsrelevanten Themen findet.


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