Sicherheitsdienst im öffentlichen Verkehr wird neu geregelt

Bern, 09.03.2007 - Der Bundesrat hat das erste Teilpaket mit den wenig bestrittenen Teilen der zurückgewiesenen Bahnreform 2 zuhanden des Parlaments verabschiedet. Es betrifft namentlich die Neuregelung des Sicherheitsdienstes in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Erst später wird die Frage der Infrastrukturfinanzierung und der Übernahme der EU-Eisenbahnpakete behandelt.

Die Vorlage zur Bahnreform 2 wurde im Dezember 2005 von den Eidgenössischen Räten zurückgewiesen. Damit verbunden war der Auftrag, die wenig bestrittenen Elemente in einem eigenen Paket möglichst rasch dem Parlament neu vorzulegen. Dieser Forderung kommt der Bundesrat mit der am Freitag verabschiedeten Zusatzbotschaft zur Bahnreform 2 mit dem Titel „Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr“ (RöVE) nach.

RöVE hat folgende Schwerpunkte:

  • Die Neuregelung des Sicherheitsdienstes: Der öffentliche Verkehr wird heute in frequenzschwachen Zeiten zunehmend gemieden. Auf einigen Linien nimmt der Vandalismus zu. Das überholte Bahnpolizeigesetz von 1878 soll durch das Bundesgesetz über den Sicherheitsdienst der Transportunternehmen abgelöst werden. Die Transportunternehmen erhalten damit taugliche Instrumente, um ihre sicherheitsrelevante Funktion zu erfüllen. Ziel ist eine Verbesserung der Sicherheit in den öffentlichen Verkehrsmitteln für Reisende, Angestellte und für den Betrieb.
    Konkret soll die bisherige Bahnpolizei durch einen Sicherheitsdienst ersetzt werden, der in allen Bereichen des öffentlichen Verkehrs (öV) agieren kann (Bahnen, Busse, Schiffe und Luftseilbahnen). Die Unternehmen sind frei, einen solchen Sicherheitsdienst auszulagern oder ihre Kontrolleure mit einer Doppelfunktion zu betrauen. Die Aufgaben der Kantons- und Gemeindepolizei bleiben unverändert.
    Ein wichtiges Hilfsmittel zur Ermittlung von Tätern nach Übergriffen auf Personen und nach Sachbeschädigungen auf Bahnhöfen und in den Verkehrmitteln ist die Aufzeichnungen von Videosignalen. Die Videoaufnahmen dürfen höchstens 100 Tage aufbewahrt und unter Strafandrohung nicht missbräuchlich verwendet werden.

  • Verbesserungen gegenüber den bisherigen Reformen im Bereich des öV: Im Sinne gesetzlicher Gleichbehandlung der Transportunternehmen wird beispielsweise die Rollmaterialfinanzierung der Privatbahnen an jene der SBB angepasst, die bisher eine bevorzugte Stellung genoss.

  • Steuerbefreiung: Die bis anhin nur für die SBB geltende Steuerbefreiung soll auf alle privatrechtlichen Unternehmen im öffentlichen Verkehr ausgeweitet werden. Weiterhin steuerpflichtig bleiben aber Unternehmen ohne eidgenössische Konzession (z.B. Güterverkehrsunternehmen), sowie Erträge aus Nebengeschäften und Liegenschaften, die keine notwendige Beziehung zum konzessionierten Betrieb haben.

Spätere Teilpakete der Bahnreform 2

In der Konsultation zur Botschaft RöVE zeigte sich, dass die Aufnahme des Themas Ausschreibung von bestelltem Regionalem Personenverkehr in die Botschaft umstritten ist. Deswegen beschloss der Bundesrat, das Thema Ausschreibung in einer gesonderten Botschaft aufzunehmen und den interessierten Stellen in einem breit angelegten Vernehmlassungsverfahren zu unterbreiten.

Ein weiteres Teilpaket mit der Übernahme der EU-Eisenbahnpakete 1 und 2 befindet sich in Vorbereitung. Nicht Bestandteil von RöVE ist auch die im Parlament am stärksten umstrittene Neuordnung der Infrastrukturfinanzierung. Sie wird ebenfalls gesondert in einer separaten Botschaft behandelt werden.


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