Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft über die Finanzierung von Pro Helvetia in den Jahren 2008-2011

Bern, 28.02.2007 - Der Bundesrat hat zuhanden der Eidgenössischen Räte die Botschaft über die Finanzierung der Tätigkeit der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia in den Jahren 2008-2011 verabschiedet. Er beantragt, der Stiftung insgesamt 135 Millionen Franken für die Erfüllung ihres Auftrags zur Unterstützung des schweizerischen Kulturschaffens (visuelle Kunst, Musik, Literatur und Gesellschaft, Theater, Tanz und interdisziplinäre Projekte) und zur Förderung der Verbreitung und des Austauschs von Kultur in der Schweiz und im Ausland zu bewilligen. Der Bundesrat unterstreicht damit die Bedeutung eines nachhaltigen Engagements des Bundes für die Kultur. Die Eidgenössischen Räte werden in der Herbst- oder Wintersession 2007 über den Antrag des Bundesrats beraten.

Die Stiftung Pro Helvetia ist neben dem Bundesamt für Kultur (BAK) die Hauptträgerin der Kulturförderung des Bundes. Als von der Verwaltung unabhängiges Organ unterstützt die Stiftung Pro Helvetia die Schweizer Kulturschaffenden. Sie unterstützt künstlerische Projekte, fördert die Verbreitung von Kultur und den Kulturaustausch in der Schweiz und mit dem Ausland und dient als Informationszentrum über die Schweizer Kulturszene. Die Tätigkeit der Stiftung wird ausschliesslich durch den Bund finanziert. Die Finanzierung wird alle vier Jahre aufgrund einer Eingabe von Pro Helvetia an das Eidgenössische Departement des Innern und einer Botschaft des Bundesrats mit einfachem Bundesbeschluss festgelegt.

Mit seiner Botschaft über die Finanzierung der Stiftung bringt der Bundesrat seine Befriedigung über die Tätigkeit der Pro Helvetia zum Ausdruck, die ihren Auftrag in den Jahren 2004-2007 sowohl inhaltlich als auch strukturell erfüllt hat. Er heisst auch das Programm von Pro Helvetia für die Jahre 2008-2011 gut, worin die Stiftung vier Schwerpunkte setzt: die Kultur- und Kunstvermittlung, den Austausch mit Asien, die Übersetzung sowie die Koproduktionen zwischen der Schweiz und dem Ausland. Angesichts der Budgetvorgaben des Bundes verzichtet der Bundesrat allerdings darauf, der Stiftung für die nächste Vierjahresperiode den von ihr beantragten Gesamtbetrag von 143,8 Millionen zu bewilligen.

Das aus dem Jahr 1965 stammende Gesetz über die Stiftung Pro Helvetia wird gegenwärtig revidiert. Parallel dazu wird das Gesetz über die Kulturförderung ausgearbeitet, das den Kulturartikel 69 der Bundesverfassung umsetzt. Die beiden Gesetze werden voraussichtlich in der Herbstsession 2007 vom Parlament behandelt.


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Anne Weibel, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Stabsstelle Kommunikation, Bundesamt für Kultur, Tel. : 031 322 92 34 ;
E-Mail : anne.weibel@bak.admin.ch



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