Schweiz unterzeichnet Eisenbahn-Rollmaterialprotokoll in Luxemburg

(Letzte Änderung 23.02.2007)

Bern, 23.02.2007 - Die Schweiz hat am Schluss einer zweiwöchigen diplomatischen Konferenz in Luxemburg das Eisenbahnprotokoll zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung unterzeichnet. An der Konferenz nahmen 42 Staaten aus allen Teilen der Welt sowie Vertreter der Rollmaterialindustrie und des Finanzsektors teil. Die Schweizer Delegation stand unter der Leitung von Max Friedli, Direktor des Bundesamtes für Verkehr (BAV).

Das Eisenbahnprotokoll erleichtert die Finanzierung von Rollmaterial indem ein System internationaler Garantien sowie ein spezielles Register für den Eintrag dieser Garantien geschaffen werden. Die Schweizer Delegation setzte sich insbesondere dafür ein, dass im Rahmen der internationalen Finanzierung das für den Service public eingesetzte Rollmaterial einen privilegierten Status erhält. Zudem förderte sie die Erarbeitung eindeutiger Kriterien für die Identifikation von Eisenbahnrollmaterial.

Das am Freitag unterzeichnete Protokoll ist das zweite nach dem Protokoll über die Luftfahrt. Sie beziehen sich beide auf das Übereinkommen von Kapstadt über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung. Das Kapstadter Übereinkommen und das Luftfahrtprotokoll wurden beide von der Schweiz am 16. November 2001 unterzeichnet.


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