Hanf ist als Futtermittel für Nutztiere verboten

Bern, 19.02.2007 - In der letzten Zeit erscheinen in den landwirtschaftlichen Medien immer wieder Inse-rate, welche den Anbau und die Verfütterung von Hanf an Nutztiere empfehlen. Die-se Mitteilungen sind irreführend, sie verunsichern die Bauern. Die betroffenen Bun-desämter stellen deshalb die wichtigsten Fakten nochmals dar.

Hanf ist als Futtermittel für Nutztiere seit dem 1. März 2005 verboten, ebenso der Anbau von Hanf zum Zwecke der Verfütterung an Nutztiere. Auch die Einstreu von Hanf für Nutztiere ist verboten.

Der Grund für die Einführung dieser Bestimmungen ist, dass Tetrahydrocannabinol (THC), die rauschbildende Substanz in Hanf, bei der Verfütterung an Milchkühe vom Futter in die Milch übergeht. Unter dem Blickwinkel des Gesundheitsschutzes kann dies nicht hingenommen werden, insbesondere wenn Kleinkinder die betroffene Milch konsumieren. Beim Übergang von THC in das Fettgewebe von Schlachttieren wird von den gleichen Voraussetzungen ausgegangen.

Im Weiteren wird das Täuschungsverbot verletzt, gehen doch die Konsumentinnen und Konsumenten von Milch berechtigterweise davon aus, dass dieses Lebensmittel frei ist von THC-Rückständen.

Schliesslich ist davon auszugehen, dass die Länder, in welche die Schweiz Milchprodukte exportiert, ebenfalls keine THC-Rückstände tolerieren. Diese Exporte insbesondere von Käse sind für die Schweizer Landwirtschaft jedoch von existentieller Bedeutung.

Falls Bestimmungen über das Verbot zur Verfütterung von Hanf an Nutztiere nicht eingehalten werden, ist mit verwaltungsrechtlichen Massnahmen und mit einer Strafverfolgung zu rechnen.


Weitergehende Informationen: Factsheet Hanf:
http://www.alp.admin.ch/themen/00587/00589/index.html?lang=de


Adresse für Rückfragen

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Bundesamt für Gesundheit: Otmar Zoller, Tel. +41 31 322 95 51
Bundesamt für Veterinärwesen: Daniel Gerber, Tel. +41 31 323 72 61
Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux: Daniel Guidon, Tel. +41 26 407 72 45



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