«Plattform Luftfahrt Schweiz»: Kosten für Schutzmassnahmen neu regeln

Bern, 16.02.2007 - Die «Plattform Luftfahrt Schweiz» – ein Forum für den regelmässigen Gedankenaustausch zwischen Bund, Kantonen und der kommerziellen Luftfahrt – hat sich an ihrer dritten Sitzung erneut mit der Frage befasst, wer die Kosten für die Schutzmassnahmen gegen terroristische Übergriffe auf den Luftverkehr tragen soll. Bis anhin gehen die Aufwendungen überwiegend zulasten der Flughäfen. Der Bund schlägt jetzt eine neue Regelung vor: Jeder Flughafen soll einen separaten Fonds einrichten, der aus einer Schutzmassnahmen-Gebühr gespeist wird.

Im Nachgang zu den Anschlägen vom 11. September 2001 wurden die Vorschriften für die Personensicherheit in der Zivilluftfahrt verschärft, was die Kosten für Schutzmassnahmen (Security) markant ansteigen liess. In der Schweiz gehen diese Aufwendungen hauptsächlich zulasten der Flughäfen und der Fluggesellschaften. Die «Plattform Luftfahrt Schweiz» hatte sich bereits vor Jahresfrist mit der Frage befasst, wer die zunehmenden Kosten der Schutzmassnahmen tragen soll.

Die Vertreter des Bundes verwiesen damals auf die Absicht, finanzielle Mittel aus der Kerosinbesteuerung, die heute in die Strassenrechnung fliessen, künftig für Umwelt- Sicherheits- und Schutzmassnahmen in der Luftfahrt zu verwenden. Die Vernehmlassung zur dafür notwendigen Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung ist inzwischen abgeschlossen. Der Bund ist derzeit daran, die Stellungnahmen auszuwerten. Der Bundesrat wird seine definitive Haltung im Verlauf des Sommers festlegen. Die aus der Kerosinbesteuerung zu erwartenden Mittel reichen jedoch bei weitem nicht, um alle Schutzmassnahmen finanzieren zu können.

An der gestrigen «Plattform Luftfahrt Schweiz», die unter der Leitung von Bundesrat Moritz Leuenberger stand und der auch Bundesrätin Doris Leuthard beiwohnte, unterbreiteten die Vertreter des Bundes einen ergänzenden Vorschlag zur Regelung der Kostenfrage bei den Schutzmassnahmen. Die Flughäfen sollen von den Passagieren eine separate Gebühr zur Finanzierung der Schutzmassnahmen erheben können. Die damit eingenommenen Gelder sollen in einen für jeden Flughafen speziell eingerichteten Fonds fliessen. Als Aufsichtsorgan für diese Fonds ist der Bund vorgesehen.

Die Fonds würden sämtliche Schutzmassnahmen finanzieren, ausser jenen Leistungen, welche als hoheitliche Aufgaben des Staates definiert sind. Für diese Leistungen müsste weiterhin die öffentliche Hand aufkommen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt wird den präsentierten Lösungsansatz in den nächsten Monaten weiter konkretisieren. Unter anderem muss eine Gebühr für Schutzmassnahmen rechtlich verankert werden.

Neben verschiedenen Bundesstellen gehören der «Plattform Luftfahrt Schweiz» die Landesflughäfen, deren Standortkantone Zürich, Genf, Basel-Stadt und Basellandschaft, die Fluggesellschaft Swiss und die Flugsicherung Skyguide an. Die Plattform hat für den Bund beratenden Charakter.

 


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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