LKW-Fahrverbot in Baden-Württemberg an Fronleichnam wirkt sich auf die Schweiz aus

Bern, 07.06.2004 - Wegen eines Feiertages (Fronleichnam) gilt am kommenden Donnerstag, 10. Juni in Baden-Württemberg ein LKW-Fahrverbot. Dieses wird sich auch auf die Schweiz auswirken: Vor allem im Raum Basel ist mit Problemen zu rechnen. An der Gemeinschaftszollanlage Basel-St. Louis (Frankreich) dürfte es überdies zu langen Wartezeiten kommen.

Baden-Württemberg und vier weitere deutsche Bundesländer begehen am kommenden Donnerstag (10. Juni) Fronleichnam. In diesen Bundesländern gilt an diesem arbeitsfreien Feiertag zwischen 00.00 und 22.00 Uhr ein Schwerverkehrsfahrverbot. Deshalb kann der Schwerverkehr an diesem Tag nicht nach Baden-Württemberg ausreisen.

Insbesondere an der Gemeinschaftszollanlage Basel-Weil Autobahn muss mit Lastwagenstaus gerechnet werden. Die Zollstelle, die im schweren Güterverkehr mit Deutschland die höchsten Frequenzen aufweist, hat nicht genügend Abstellflächen für Lastwagen. Dies kann zur Folge haben, dass sich die Lastwagen bereits auf der Autobahn A2 stauen. Die kantonalen Fachbehörden erwarten deshalb, dass es im Raum Basel wegen der Rückstaus zu schweren Verkehrsbehinderungen kommen dürfte.

Voraussichtlich wird es auch vor der Gemeinschaftszollanlage Basel-St.Louis zu Rückstaus kommen. Wegen des Umwegverkehrs über Frankreich müssen die Chauffeure dort mit langen Wartezeiten rechnen.

Für den Schwerverkehr empfiehlt es sich, am kommenden 10. Juni von Fahrten Richtung Deutschland abzusehen. Die Ausreise Richtung Frankreich sollte ebenfalls vorgezogen oder verschoben werden, da die Gemeinschaftszollanlage Basel-St. Louis nur über beschränkte Kapazitäten verfügt und es zu sehr langen Wartezeiten kommen dürfte.


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