Falsche Bussentabelle im Umlauf

Bern, 24.09.2004 - Eine seit einigen Tagen per E-Mail zirkulierende, falsche Bussentabelle hat bei Verkehrsteilnehmern in der Schweiz zu Verunsicherung und Entrüstung geführt. Diese absichtliche Fehlinformation eines unbekannten Urhebers wird vom Bundesamt für Strassen verurteilt.

Das Bundesamt für Strassen sieht sich nach etlichen telefonischen Anfragen aus der Bevölkerung und von diversen Medien dazu veranlasst, eine sich im Umlauf befindliche Bussentabelle als klare Fälschung zu betiteln und betont, dass die Ordnungsbussenliste auf den 01. Januar 2005 keine Änderung hinsichtlich der Geschwindigkeitsbussen erfährt. Die korrekte Ordnungsbussenliste kann auf der Internetseite (Anhang 1 Ziff. 303; http://www.admin.ch/ch/d/sr/c741_031.html) eingesehen werden.

Betreffend Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen, die nicht im tarifierten Ordnungsbussenverfahren geahndet werden können, gelten die bisherigen Strafrahmen: Übertretungen werden mit Haft bis zu 3 Monaten und/oder Busse bis CHF 5’000.- und Vergehen mit Gefängnis bis zu 3 Jahren und/oder Busse bis CHF 40’000.- geahndet. Diese Strafrahmen stehen den Gerichten zur Verfügung. Sie sind nach Artikel 63 StGB gehalten, die Strafe nach dem Verschulden des Täters zu bemessen sowie die Beweggründe, das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Schuldigen im Einzelfall zu berücksichtigen.


Das Bundesamt für Strassen bittet um Kenntnisnahme.



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Bundesamt für Strassen ASTRA
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