Bundesrat lanciert Agglomerationspolitik des Bundes

Bern, 19.12.2001 - Der Bund will sich vermehrt für die nachhaltige Entwicklung der Agglomerationen engagieren und die Realisierung innovativer Projekte durch eine gezielte Anreizpolitik fördern. Mit der Genehmigung des Berichts «Agglomerationspolitik des Bundes», den das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) verfasst haben, gibt der Bundesrat den Startschuss für eine aktivere Agglomerationspolitik des Bundes.

Der Bundesrat hat heute den Bericht «Agglomerationspolitik des Bundes» genehmigt und dadurch deutlich gemacht, dass er künftig einen grösseren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der schweizerischen Agglomerationen leisten will. Der Bericht gibt einen Überblick über die laufenden Bestrebungen und skizziert die Stossrichtungen der künftigen Agglomerationspolitik des Bundes.

Die städtischen Gebiete, in denen rund 70 Prozent aller Schweizerinnen und Schweizer leben, sind sowohl volkswirtschaftlich wie auch kulturell von herausragender Bedeutung. Der allgemeine «Verstädterungsprozess» in den Agglomerationen bringt die verschiedensten Herausforderungen mit sich, beispielsweise in den Bereichen Verkehr und Soziales.

Um befriedigende Antworten darauf zu finden, genügen die traditionellen Organisationsstrukturen und Gemeindegrenzen oft nicht mehr. Gefragt sind vermehrt horizontale (innerhalb der Agglomerationen selbst) und vertikale Kooperationen (zwischen Bund, Kantonen und Städten bzw. Gemeinden).

Fünf Strategien

Der Bundesrat verfolgt in seiner Agglomerationspolitik fünf Strategien: Erstens will er die Anliegen der Agglomerationen in den verschiedenen Sektoralpolitiken stärker berücksichtigen. Ein bundesinternes Netzwerk der betroffenen Ämter soll diese horizontale Kooperation fördern. Zweitens hat er vor, die vertikale Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ebenen (Bund, Kantone, Städte und Gemeinden) auszubauen. Daher gründete der Bund schon zu Beginn dieses Jahres zusammen mit den Partnern der Konferenz der Kantonsregierungen, dem Schweizerischen Städteverband und dem Schweizerischen Gemeindeverband die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK), die sich zum Ziel gesetzt hat, eine gemeinsame Agglomerationspolitik zu entwickeln. Die TAK unterstützt die Strategien des Berichts.

Als dritte strategische Ausrichtung beabsichtigt der Bund die Zusammenarbeit innerhalb der Agglomerationen zu fördern. Hier besteht ein besonders grosser Handlungsbedarf. Die Agglomerationen können sich im Standortwettbewerb nur dann langfristig behaupten, wenn die Kernstädte und ihre jeweiligen Agglomerationsgemeinden ihre Interessen gemeinsam und koordiniert verfolgen. Einen ersten Schritt in diese Richtung hat z.B. die Agglomeration Bern unternommen, indem sie eine gemeinsame Wirtschaftsförderung betreibt.

Viertens begrüsst es der Bundesrat, wenn unsere Städte in das europäische Städtenetz eingebunden werden. Dies erfordert einerseits Massnahmen im Zusammenhang mit der Anbindung an das europäische Eisenbahn-Hochgeschwindigkeitsnetz. Genau so wichtig ist aber auch, dass unsere Städte die Zusammenarbeit mit europäischen Städten generell intensivieren, wo immer sich gemeinsame Interessen abzeichnen.

Die Informationsarbeit, die Förderung des Erfahrungsaustausches sowie die Sensibilisierung der Bevölkerung und der Politiker für die urbane Realität der Schweiz schliesslich sieht der Bundesrat als fünfte wichtige Aufgabe.

Damit diese Strategien auch möglichst konkret und direkt umgesetzt werden können, unterstützt der Bund in Zukunft nach bestimmten Kriterien innovative Projekte sogenannte «Modellvorhaben». Beispielsweise könnte er die «Plattform Aargau-Solothurn» (PASO) in konkreten Projekten wie der Erarbeitung gemeinsamer Entwicklungsvorstellungen begleiten. Im Rahmen von PASO wollen die Kantone Aargau und Solothurn die Probleme, die sich im Raum Aarau-Olten-Zofingen-Solothurn ergeben, gemeinsam und koordiniert angehen.

Agglomerationsverkehr eingebunden

Der Bericht bettet auch die Thematik des Agglomerationsverkehrs in einen breiteren Kontext ein. Gestützt auf die Empfehlungen einer vom UVEK eingesetzten Expertengruppe unter Leitung von Ständerat P. Bieri hat der Bundesrat am 22. August 2001 beschlossen, sich grundsätzlich vermehrt im Agglomerationsverkehr zu engagieren. Kurzfristig geht es v.a. darum, das finanzielle Engagement des Bundes in diesem Bereich zu verstärken. Auf längere Frist soll dieses Engagement, so der Bericht, durch eine entsprechende Anreizpolitik unterstützt werden. Beiträge vom Bund für den Agglomerationsverkehr werden an die Auflagen geknüpft, dass die betreffenden Agglomerationen eine gemeinsame Trägerschaft bilden und den Nachweis erbringen, dass sie ihre Siedlungsentwicklung und den Verkehr optimal aufeinander abstimmen. Zur Unterstützung dieser Bestrebungen soll ein neues Instrument, das sogenannte Agglomerationsprogramm im Raumplanungsgesetz verankert werden.

Die Strategien sind auf den Zeithorizont 2010 ausgerichtet. Für diesen Zeitraum rechnen ARE und seco mit einem finanziellen Aufwand von ca. 11 Mio. Franken. Einige der vorgesehenen Massnahmen erfordern zudem gesetzliche Anpassungen, die im nächsten Jahr in die Wege geleitet werden sollen.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Raumentwicklung ARE
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