Einheitliche Zutrittsregeln für schweizerische Flughäfen

Bern, 29.06.2004 - Die Vorschriften über den Zugang zum nicht öffentlichen Flughafenbereich werden auf den schweizerischen Flughäfen einheitlich geregelt. Dies hat der nationale Sicherheitsausschuss Luftfahrt auf Initiative des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) an seiner Sitzung von heute beschlossen. Damit setzt er eine Forderung des BAZL um, welcher auf die Harmonisierung der bisher auf den Flughäfen individuell ausgestalteten Zutrittsregeln abzielt.

Zwar bestanden auch bisher auf allen schweizerischen Flughäfen Bestimmungen über die Zutrittsregelung. Diese waren allerdings im Rahmen der jeweiligen lokalen Sicherheitsprogramme individuell ausgestaltet und wiesen vereinzelt Schwachstellen auf. Mit der Harmonisierung sollen diese lokalen Einzelregelungen nun auf eine einheitliche Grundlage gestellt werden. Durch die neuen Regelungen verfügt die Schweiz über ein nationales Sicherheitsprogramm, das detaillierter als die europäischen Normen ist. Auslöser für die Vereinheitlichung war ein Vorfall mit zwei Journalisten, denen es gelungen war, mit ihrem Auto in den nicht öffentlichen Bereich des Flughafens Zürich vorzustossen.

Auch nach der national einheitlichen Regelung des Zugangs zu den nicht öffentlichen Bereichen auf Flughäfen wird jeder Flughafen die Einzelheiten seines Sicherheitskonzepts weiterhin in einem eignen Sicherheitsprogramm regeln. Er muss dabei allerdings die vom Sicherheitsausschuss Luftfahrt verabschiedeten Grundsätze einhalten.

Dem nationalen Sicherheitsausschuss Luftfahrt gehören Experten aus den verschiedensten Bereichen der Luftfahrt an. Dazu zählen neben Vertretern der zuständigen Bundesbehörden (Fedpol, BAZL) auch Sicherheitsverantwortliche aus der Industrie (Flughäfen, Fluggesellschaften, Bodenabfertigungsdienste) sowie Angehörige der Flughafenpolizeikorps und des Wissenschaftlichen Forschungsdienstes der Stadtpolizei Zürich.


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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