Bericht zur aktuellen Lage der Schweizer Städte

Bern, 11.06.1999 - Die strukturelle Entwicklung der Wirtschaft begünstigt die städtischen Räume. Sie sind die Motoren der Wirtschaftstätigkeit unseres Landes und bilden mit ihren Agglomerationen den Lebensraum von fast zwei Dritteln der Schweizer Bevölkerung. Die Zentren dieser urbanen Gebiete sind jedoch mit einer Reihe von Problemen konfrontiert. Der Bundesrat hat am Montag einen Bericht über die Kernstädte vorgelegt, der Ausmass und verursachergerechte Anrechnung der Zentrumslasten, welche die Kernstädte in der Schweiz tragen, analysiert.

Sämtliche 48 Agglomerationen der Schweiz sind von der funktionalen (Trennung von Arbeits- und Wohnort) und sozialen (Konzentration der wirtschaftsschwachen Bevölkerung in den Agglomerationszentren) Entmischung betroffen.
 
Diese Phänomene sowie die politische und gesellschaftliche Struktur der Schweiz führen dazu, dass die Kernstädte, namentlich  in den grossen und mittleren Agglomerationen, Zentrumslasten zu tragen haben. Diese fallen vor allem in den Bereichen Kultur, Sport, Sicherheit und Privatverkehr ins Gewicht. In diesen Bereichen erbringen die Zentren Leistungen, ohne dass der Kreis der Kostenträger, also die Bewohner einer Stadt, demjenigen der Nutzniesser, also den Bewohnern der Agglomeration entspricht. So lassen sich beispielsweise etwa 60 Prozent  der Aufwendungen der grossen Städte für die Kultur den von ausserhalb stammenden Benutzern zuordnen. Auch im Sozialbereich sind die Zentrumslasten aufgrund der Bevölkerungsstruktur hoch. Die durch den Pendelverkehr verursachten Umweltschäden sind ebenfalls als Zentrumslasten einzustufen, obschon sich diese nur schwer beziffern lassen.

Für eine objektive Erfassung der Zentrumslasten sind auch die Vorteile zu berücksichtigen, die sich für eine Stadt aus ihren öffentlichen Infrastrukturen ergeben. Hinzu kommt der Nutzen, den die Stadt aus dem Leistungsangebot der Agglomerationsgemeinden zieht.

Das Problem der Zentrumslasten ist  von den betroffenen Kreisen erkannt. Sowohl in den Agglomerationen wie in den Kantonen werden  Initiativen zur verbesserten Bemessung und Anrechnung von, Zentrumslasten der Städte als auch der interkommunalen Zusammenarbeit in den Agglomerationen ergriffen. Der Bund leistet mit den Vorschlägen zum Neuen Finanzausgleich - vor allem mit dem interkantonalen Lastenausgleich - ebenfalls einen Beitrag zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Kantonen  wie auch zur Einführung einer besseren Deckungsgleichheit zwischen Entscheidungsträgern, Zahlenden und Nutzniessern einer Leistung.

Der Bericht über die Kernstädte wurde vom Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (BWA) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumplanung (BRP) als Antwort auf das von der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben eingereichte Postulat vom 6. Januar 1997 erstellt. Er beschränkt sich auf das Problem der Zentrumslasten, ist aber gleichzeitig Bestandteil weiterer Arbeiten  über die Problematik urbaner Regionen beim BWA und BRP.

Der Bundesrat hat auch über die Weiterführung dieser Arbeiten im Verlauf der nächsten Legislaturperiode beraten. Er hat das EJPD und das EVD beauftragt, die Möglichkeiten für eine bessere Berücksichtigung der Probleme und Anliegen der Städte und Agglomerationen in den verschiedenen Politikbereichen des Bundes vertieft abzuklären. Der Bundesrat konkretisiert damit seine Absichten, im Rahmen der raumordnungspolitischen Aufgaben des Bundes die Wettbewerbsfähigkeit der städtischen Räume zu stärken, wie er dies in seinem Bericht vom Mai 1996 über die «Grundzüge der Raumordnung Schweiz» festgehalten hat. Er legt besonderes Gewicht darauf, dass diese weiteren Arbeiten in enger Kontaktnahme mit den Kantonen erfolgen.


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