Zulassung von Ecolight-Flugzeugen ab Mitte 2005

Bern, 17.12.2004 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Zulassungsarbeiten für Leichtflugzeuge – so genannte Ecolight-Flugzeuge – nach der einjährigen Sistierung Anfang Dezember wieder aufgenommen. Die ersten Ecologht-Flugzeuge sollten in der Schweiz ab Mitte nächsten Jahres abheben können.

Ende November letzten Jahres hatte das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) entschieden, im BAZL kurzfristig mehr Personal für sicherheitsrelevante Arbeiten freizumachen. Aus diesem Grund wurden drei Projekte während eines Jahres sistiert. Es handelte sich um die Zulassung von Ecolight-Flugzeugen, die Überprüfung der Gebirgslandeplätze und Grundlagenarbeiten für die Nutzung von Daten aus der Satelliten-Navigation.

In der Zwischenzeit hat das BAZL die Projektarbeiten für die Zulassung der Ecolight-Flugzeuge wieder in Angriff genommen. Gemeinsam mit dem Aero-Club werden in den kommenden Monaten die genauen Zulassungskriterien festgelegt. Dabei handelt es sich unter anderem um Vorgaben in den Bereichen Umwelt, Lufttüchtigkeit und Ausbildung. Die für die Fortsetzung des Projektes notwendigen Ressourcen stehen im BAZL ohne Abstriche bei Sicherheitsaufgaben zur Verfügung, da das Amt derzeit daran ist, seinen Personaletat wie von den Eidg. Räten im vergangenen Sommer bewilligt, um 60 Stellen aufzustocken.

Da bis heute rund die Hälfte der erforderlichen Zulassungsarbeiten erledigt sind, rechnet das BAZL damit, dass die noch anstehenden Tätigkeiten rund ein halbes Jahr in Anspruch nehmen werden. Von daher sollten die ersten Ecolight-Flugzeuge ab Mitte 2005 zugelassen und betrieben werden können. Ecolight-Flugzeuge sind moderne, leistungsfähige ein- oder zweiplätzige Flugzeuge. Aufgrund der leichten Bauweise und des Antriebes durch Motoren mit niedrigem Treibstoffverbrauch und geringen Emissionen bilden sie eine ökologische sowie ökonomische Alternative zu herkömmlichen Kleinflugzeugen.

Noch nicht fortgesetzt hat das BAZL die Arbeiten an den beiden anderen sistierten Projekten. Die Amtsleitung wird in den nächsten Wochen über den Zeitpunkt der Wiederaufnahme der entsprechenden Tätigkeiten entscheiden.


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