Änderung der Betäubungsmittelverordnung als Folge der Assoziierung der Schweiz an Schengen

Bern, 31.01.2007 - Der Bundesrat hat eine Änderung der Betäubungsmittelverordnung verabschiedet, welche die Regelungen der Ein- und Ausfuhr von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten durch kranke Reisende den Anforderungen des Schengen/Dublin-Assoziierungsabkommen anpasst. Die Schweiz hat beide Assoziierungsabkommen am 20. März 2006 ratifiziert. Als Folge der Ratifizierung musste zuerst das Betäubungsmittelgesetz geändert werden. Die vorliegende Verordnungsänderung regelt nun die Einzelheiten: Patienten oder Patientinnen erhalten in Zukunft auf Anfrage vom verschreibenden Arzt eine im gesamten Schengener Raum identische Bescheinigung, welche die Mitnahme betäubungsmittelhaltiger Medikamente in den Schengener Raum ermöglicht.

Der Patient holt das verschriebene betäubungsmittelhaltige Medikament mit dem ärztlichen Rezept wie bisher in der Apotheke ab. Dabei unterbreitet er dem Apotheker neu ein vom Arzt ausgefülltes Bescheinigungsformular. Der Apotheker beglaubigt das Formular und händigt es dem Patienten wieder aus. Der Apotheker, im Falle der Selbstdispensation der behandelnde Arzt, übermittelt eine Kopie der Bescheinigung an die zuständige Behörde des Kantons, in dem die ärztliche Behandlung stattgefunden hat. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage. Für längere Aufenthalte im Ausland müssen sich die Betroffenen vor Ort an einen Arzt wenden, um den weiteren Reisebedarf zu decken. Das Formular zur Bescheinigung wird von Swissmedic zur Verfügung gestellt.

Im Falle einer Kontrolle und entsprechender Rückfragen durch eine ausländische Behörde wird durch diese Anpassung das Verfahren für den betroffenen Patienten und die schweizerischen Behörden vereinfacht. Dieses Modell stiess in der Anhörung bei den Kantonen und interessierten Stellen auf grosse Zustimmung.
 
Diese neue Regelung kommt erst zu Anwendung, wenn die Assoziierungsabkommen zu Schengen/Dublin durch die EU förmlich in Kraft gesetzt werden. Gemäss jetzigem Planungsstand dürfte dies im Herbst 2008 erfolgen.


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Bundesamt für Gesundheit, Maria Saraceni, Sektion Grundlagen, Tel. 031 322 95 05



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