Bundesrat will für die neuen Züchtungsmethoden ein neues Gesetz
Bern, 04.09.2024 - Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 4. September 2024 erneut mit der Regulierung in Bezug auf neue Züchtungstechnologien befasst. Das Parlament hatte den Bundesrat beauftragt, ihm einen Erlassentwurf vorzulegen, um die geltenden Vorschriften an die Entwicklung der neuen Züchtungsmethoden anzupassen. Der Bundesrat hat nun das weitere Vorgehen festgelegt.
In den letzten Jahren wurden neue Züchtungstechnologien entwickelt, mit denen genetisches Material gezielt verändert werden kann (zum Beispiel CRISPR/Cas9). Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, eine risikobasierte Zulassungsregelung auszuarbeiten. Sie soll gelten für Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien, die keine Fremdgene enthalten und einen nachgewiesenen Mehrwert für Landwirtschaft, Umwelt oder Konsumentinnen und Konsumenten aufweisen. Noch sind keine solche Sorten, die für die Schweizer Landwirtschaft interessant wären, verfügbar.
Das Parlament hatte – zusammen mit der Verlängerung des GVO-Moratoriums bis Ende 2025 – den Bundesrat beauftragt, einen Erlassentwurf für Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien auszuarbeiten. Der Bundesrat hatte sich am 25. Oktober 2023 in einer ersten Aussprache bereits mit dem Thema befasst und die Eckwerte für die Umsetzung des Auftrags festgelegt.
Der Bundesrat hat am 4. September 2024 das Thema erneut diskutiert. Er hat das UVEK beauftragt, bis Ende 2024 eine Vernehmlassungsvorlage für ein Spezialgesetz auszuarbeiten. Dies mit dem Ziel, dem Parlament im ersten Quartal 2026 eine Botschaft vorzulegen. Auch die EU plant ein Spezialgesetz. Bei Bedarf könnte die Schweizer Gesetzgebung leichter an die EU-Regelung angepasst werden, um technische Handelshemmnisse zu vermeiden. Wie anlässlich seiner Aussprache vom 25. Oktober 2023 beschlossen, sieht der Bundesrat unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips eine behutsame Öffnung vor. In Abweichung zum EU-Entwurf möchte der Bundesrat stärkere Kontrollmechanismen einbauen. Damit will er den Bedenken der Bevölkerung Rechnung tragen.
Unterschied zwischen der herkömmlichen Gentechnik und den neuen Züchtungsmethoden
Als Gentechnik gilt jeder absichtliche technische Eingriff mit dem Ziel, direkt das Erbmaterial eines Organismus zu verändern. Aktuell unterscheidet man in der Pflanzenzüchtung zwischen der herkömmlichen Gentechnik und den neuen Züchtungstechnologien.
Die beiden wichtigsten herkömmlichen Gentechniken in der Pflanzenzüchtung sind die klassische Mutagenese und die Transgenese. Bei der klassischen Mutagenese werden in einer Pflanze durch Bestrahlung oder Chemikalien zufällige Mutationen erzeugt. Diese Methode wird in der Pflanzenzüchtung seit fast 100 Jahren verwendet, um die Diversität zu erhöhen und neue Eigenschaften zu erzeugen. Beider Transgenese wird ein Gen, das aus einem anderen Organismus stammt und zu einer neuen Eigenschaft wie dem Schutz vor Schädlingen führt, in eine Pflanze übertragen.
Mit den neuen Züchtungsmethoden kann das Erbgut an einer Stelle gezielt verändert werden. Dabei werden DNA-Bausteine gelöscht, ausgetauscht oder eingefügt. Mit diesen Methoden lässt sich das Erbmaterial auf vielfältige Weise verändern, auch so, wie es auf natürliche Weise in der Natur durch die Kreuzung verschiedener Pflanzen passieren könnte. Mit den neuen Züchtungsmethoden können bestimmte Veränderungen der Pflanzeneigenschaft (wie theoretisch die Trockenheitsresistenz) erzielt werden, die mit herkömmlicher Gentechnik schwierig zu erreichen sind.
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