FL – CH: Risikominimierung im Insolvenzfall von Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherern

Bern, 28.08.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28.08.2024 einer Änderung des Notenaustauschs mit dem Fürstentum Liechtenstein zur Schadendeckung bei Strassenverkehrsunfällen zugestimmt. Diese Anpassung erfolgt aufgrund der Änderung der schweizerischen Verkehrsversicherungsverordnung im Bereich der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung sowie der Anpassung an die europäische Gesetzgebung, die das Fürstentum Liechtenstein als EWR-Mitglied umsetzen muss.

Die Insolvenzdeckung im Bereich der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Liechtenstein wird auf der Grundlage eines Notenaustausches zwischen Liechtenstein und der Schweiz durch den Nationalen Garantiefonds Schweiz (NGF) wahrgenommen. Die Änderung des Notenaustausches stellt sicher, dass der NGF aufgrund der künftig in Liechtenstein geltenden Deckung nicht selbst zahlungsunfähig wird. Das Fürstentum Liechtenstein hält den NGF im Falle einer Insolvenz eines liechtensteinischen Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherers schadlos.

Nationaler Garantiefonds Schweiz

Der Nationale Garantiefonds Schweiz (NGF) bezweckt die finanzielle Deckung von Schäden, die durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Motorfahrzeuge, Anhänger und Fahrräder verursacht werden. Ebenfalls deckt er die Haftung für Schäden, wenn über den leistungspflichtigen Haftpflichtversicherer der Konkurs eröffnet worden ist. Finanziert wird der Nationale Garantiefonds durch eine gesetzlich vorgeschriebene Abgabe. Die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer erheben diese Beiträge gleichzeitig mit der Prämie.


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