Verbesserung der Fahrlehrerausbildung

Bern, 17.01.2007 - Angehende Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer müssen neu den "Eidgenössischen Fachausweis Fahrlehrer/in" erwerben, bevor sie den Fahrlehrerausweis erhalten. Die Anhörung zur neuen Verordnung über die Zulassung von Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen und ihre Berufsausübung (FV) startet heute. Sie bildet die Basis für eine verbesserte Berufsausbildung.

Um als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer arbeiten zu können, sind ab 1. Januar 2008 zwei Ausweise erforderlich: Der "Eidgenössische Fachausweis Fahrlehrer/in" und die Berufsausübungsbewilligung "Fahrlehrerausweis". Die neu gestaltete Berufsausbildung bereitet die angehenden Fachkräfte umfassend auf die erhöhten Anforderungen im Fahrlehrerberuf vor und trägt somit auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. 

Die neue Fahrlehrerverordnung präzisiert ausserdem diverse Pflichten: Neu wird sowohl der Umfang als auch der Inhalt der Weiterbildungspflicht für Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen geregelt. Inhaberinnen und Inhaber des bisherigen Fahrlehrerausweises brauchen den neuen Fachausweis nicht. Sie behalten ihre Rechte und müssen bis zum 31. Dezember 2008 ihre jetzigen Berechtigungen in Ausweise der neuen Kategorien B, C und A umtauschen.

 Die neue Ausbildung im Detail 

Neu gibt es die drei Fahrlehrerausweiskategorien A (Motorräder), B (Personenwagen)und C (Lastwagen). Entsprechend müssen in der Berufsausbildung die Module A, B und C abgeschlossen werden.

In einem ersten Schritt wird der Fachausweis erworben. Dies ist Voraussetzung, um die Berufsausübungsbewilligung "Fahrlehrerausweis" für die Kategorie B zu erhalten. Der Fahrlehrerausweis Kategorie B bildet die Grundlage, um Motorradfahrlehrer oder -lehrerin und/oder Lastwagenfahrlehrer oder -lehrerin zu werden.

Breit abgestütztes neues Berufsbild 

Das neue Berufsbild wurde von Vertreterinnen und Vertretern des Schweizerischen Fahrlehrerverbandes (SFV), des Bundesamts für Strassen (ASTRA), der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa), der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) und des Verbands der Schweizerischen Fahrlehrerberufsschulen (VSFB) erarbeitet. Für die Ausbildung und Prüfung sind in Zukunft das Bundesamt für Bildung und Technologie (BBT) und der SFV als Organisation der Berufswelt verantwortlich. Die Grundzüge der Ausbildung werden jedoch nach wie vor durch das Strassenverkehrsrecht vorgegeben, da Fahrschüler und Fahrschülerinnen obligatorische Kurse absolvieren müssen. Die Mindestanforderungen an Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer werden deshalb in der FV festgelegt. Wichtige Instrumente für die neue Fahrlehrerausbildung wie z.B. der Rahmenlehrplan müssen vom ASTRA weiterhin genehmigt werden. 

Die Neuerungen sollen am 1. Januar 2008 in Kraft treten.


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