Die Schweiz gibt drei bedeutende archäologische Kulturgüter an die Republik Irak zurück

(Letzte Änderung 24.05.2024)

Bern, 24.05.2024 - Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hat heute drei bedeutende mesopotamische Kulturgüter, eine Statue und zwei Reliefs, an den Vizepremierminister und Aussenminister der Republik Irak, Fuad Hussein, übergeben. Die drei zwischen 1700 und 2800 Jahre alten mesopotamischen Kulturgüter waren im Rahmen eines Strafverfahrens im Kanton Genf eingezogen worden. Die Restitution fand im Bundesamt für Kultur statt, wo die Objekte bis zum 7. Juni 2024 in einer öffentlichen Sonderausstellung gezeigt werden.

Im Rahmen einer offiziellen Feier in den Räumlichkeiten des Bundesamts für Kultur (BAK) übergab Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern, die drei archäologischen Kulturgüter dem Vizepremierminister und Aussenminister der Republik Irak, Fuad Hussein, der sie in ihr Herkunftsland überführen wird. Dies ist die fünfte und bei weitem wichtigste Rückgabe von Kulturgütern an den Irak durch die Schweiz seit 2005.

Bei den drei Objekten handelt es sich um zwei grosse assyrische Reliefs aus dem 8. Jahrhundert v. Chr. aus der bedeutenden archäologischen Stätte Nimrud-Kalhu und das Fragment eines auf das 2. bis 3. Jahrhundert n. Chr. datierten königlichen Torsos aus der antiken Stadt Hatra, beide im heutigen Irak, in der Gegend von Mossul. Die Objekte sind Teil des mesopotamischen Kulturerbes und  gehören zu den am stärksten gefährdeten Kategorien irakischer Kulturgüter. Bisher hat die UNESCO drei irakische Stätten auf die Liste des gefährdeten Welterbes gesetzt, darunter auch Hatra. Die Objekte wurden bei offiziellen Ausgrabungen in den Jahren 1846/47, 1959 und 1976 entdeckt und inventarisiert. Sie wurden zu einem unbekannten Zeitpunkt und unter unbekannten Umständen illegal aus dem Irak ausgeführt.

Die Schweiz und der Irak sind Vertragsstaaten der UNESCO-Konvention von 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut. Mit dem Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG), das die Konvention in der Schweiz ausführt, will der Bund einen Beitrag zum Schutz des kulturellen Erbes der Menschheit leisten und Diebstahl, Plünderung sowie illegale Ein- und Ausfuhr von Kulturgut verhindern.

Die drei mesopotamischen Objekte wurden im Jahr 2023 im Rahmen eines Strafverfahrens im Kanton Genf endgültig eingezogen und in Anwendung des KGTG dem BAK zur Rückgabe an ihr Herkunftsland anvertraut. Diese Restitution unterstreicht das gemeinsame Engagement der Schweiz und des Irak im Kampf gegen den illegalen Kulturgütertransfer.

Die drei an den Irak zurückgegebenen Objekte werden aufgrund ihrer herausragenden historischen und künstlerischen Bedeutung ausnahmsweise in einer dokumentierten Ausstellung im BAK in den Räumlichkeiten der Schweizerischen Nationalbibliothek zu sehen sein. Die Ausstellung läuft vom 24. Mai bis zum 7. Juni 2024 und kann von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr frei besichtigt werden.


Adresse für Rückfragen

Fabienne Baraga, Leiterin der Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer, Bundesamt für Kultur BAK, +41 58 465 73 05, kgt@bak.admin.ch



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