Abschlussveranstaltung NFP76 «Fürsorge und Zwang – Geschichte, Gegenwart, Zukunft»

Bern, 24.05.2024 - Rede von Bundesrat Beat Jans

Es gilt das gesprochene Wort

 

 

Sehr geehrter Herr Grob, liebe Forschende,
Sehr geehrte Betroffene,
Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Diskussionsrunde,
liebe Anwesende

 

«Ein Lächeln wärmt mehr als ein Liter Heizöl. Weisst du, wie viel Geld man damit im Winter sparen könnte?»

Das ist ein typisches Zitat von Trudi, der bekanntesten Kioskfrau von Basel. Sie betreibt seit Jahrzehnten mit ihrer Schwester Erika den Kiosk an der Rheingasse. Trudi verdient nichts an diesem Kiosk. Manchmal legt sie drauf. Denn bei ihr dürfen alle anschreiben. Auch die Männer aus dem Heim der Heilsarmee und die Drogensüchtigen. Immer wieder kommen Menschen, die den Ausstieg aus den Drogen geschafft haben, an den Kiosk um Trudi zu danken. Dafür, dass sie damals ein Ohr für sie hatte, sich Zeit nahm für sie.

Auf die Frage, warum sie inzwischen 83 jährig nicht endlich aufhört mit diesem Kiosk, erwidert sie nur. «Wo sollen die Leute sonst ihre Zigaretten anschreiben ihre Lottoscheine ausfüllen und ihre Gummibärchen kaufen. Wer sonst spricht mit ihnen, wenn es ihnen schlecht geht?

Trudis Kiosk ist eine Anlaufstelle für Menschen, die ein Lächeln, die Verständnis brauchen. Trudi hat ein riesiges Herz. Sie möchte solange ihre Kräfte reichen, für die Schwächsten da sein. Deshalb betreibt sie den Mini-Kiosk, und legt drauf dabei.

Trudi und Erika, die Seelen von der kleinbasler Rheingasse, wissen wie das ist, wenn man sich hoffnungslos alleine fühlt.

Sie waren als Kinder fremdplatziert. Nach dem ihr epileptischer Vater einen Selbstmordversuch begangen hatte, entschieden die Behörden die drei Kinder fremd zu platzieren. Die Mutter schrie Zetermordio als sie die Kinder holten. Sie konnte sie konnte nicht mal richtig Adieu sagen und durfte sie über Jahre nicht mehr sehen. Alle drei Kinder, das war die Regel, wurden auseinandergerissen, an unterschiedliche Orte platziert, möglichst weit voneinander entfernt platziert, damit sie sich ja nicht mehr treffen konnten. Damit sie keine Fluchtpläne schmieden würden und damit sie weniger Heimweh hätten.

Das mit dem Heimweh funktionierte nicht. Die Kinder litten. Willy und Trudi mussten arbeiten, wurden ausgenutzt, erlitten körperliche Schmerzen.

Trudi und Erika gaben ihre Geschichte für die Forschung preis. Die Aufarbeitung dieses verdrängten Kapitels ihres Lebens kostete sie grosse Überwindung und viele Tränen. Sie ziehen aber eine positive Bilanz. Die Aufarbeitung heilt Wunden und künftige Generationen müssen daraus lernen, finden Trudi und Erika.

Heute ist ein besonderer Tag.
Nach fünf Jahren intensiver Forschung würdigen wir den Abschluss des Nationalen Forschungsprogramms «Fürsorge und Zwang - Geschichte, Gegenwart, Zukunft».

Zehntausende Kinder und Erwachsene waren bis 1981 von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen betroffen. Viele von ihnen haben darunter schwer gelitten. Sie wurden körperlich und seelisch misshandelt, sexuell missbraucht, ihnen wurde die Freiheit genommen, ein Leben nach den eigenen Möglichkeiten und Vorstellungen zu leben. Sie alle hier wissen das. Auch ich weiss das. Und doch erschüttert mich das Ausmass dieses Leids jedes Mal von Neuem.
Auch das heutige Sozialwesen steht vor Herausforderungen - im Prinzip sind es dieselben wie damals: Die Akteure bewegen sich in einem Spannungsfeld von Selbstbestimmung und Fremdbestimmung, von Fürsorge und Zwang, von Ansprüchen und Leistungen. Nicht immer lässt sich dieses Spannungsfeld in Minne auflösen, das zeigt dieses Nationale Forschungsprogramm eindrücklich auf.

Es ist auch ihr Verdienst, liebe Anwesende, dass dieses düstere und traurige Kapitel die Aufarbeitung bekommt, die es zwingend braucht. Natürlich für die Betroffenen, aber auch für die Gesellschaft. Für uns alle.

Herzlichen Dank allen Betroffenen, die sich geöffnet und die ihre Lebensgeschichten mit uns geteilt haben. Ich kann nur ahnen, wie schwierig ein solcher Schritt sein muss. Für eine kollektive Erinnerung an so viele dunkle Stunden im eigenen Leben zurückzudenken, sich dem eigenen Schmerz zu stellen, um dieses grosse Trauma für alle erfahrbar zu machen - das braucht Mut, Kraft und Vertrauen. Dass sie dies trotz ihrer Lebensgeschichte aufbringen konnten, ist nicht selbstverständlich. Ich bewundere Sie dafür.

Herzlichen Dank auch allen 150 Forschenden aus Geistes-, Sozial-, und Humanwissenschaften - und allen anderen die am Nationalen Forschungsprogramm 76 mitgewirkt haben - für die geleistete, wichtige Arbeit. Das war ein Mammut-Projekt. Aufarbeitung ist ein Prozess und nie abgeschlossen, das wissen Sie besser als ich. Aber Sie alle machen mit der vorliegenden, umfassenden Forschung möglich, dass wir aus den Fehlern der Vergangenheit lernen können.

Und das macht diesen Anlass auch für alle Vertreterinnen und Vertreter aus der Praxis spannend - für alle Menschen, die heute in der Sozialhilfe, im Kindes- und Erwachsenenschutz, in der Behindertenhilfe, in sozialpädagogischen oder psychiatrischen Einrichtungen, oder bei privaten Anlaufstellen tätig sind. Das Thema «Fürsorge und Zwang» ist kein rein historisches, auch das macht der neue Forschungsstand deutlich.

Der Abschluss des Forschungsprogramms «Fürsorge und Zwang - Geschichte, Gegenwart, Zukunft» ist der zweite und damit vorläufig auch der letzte Meilenstein, den der Bundesrat mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Thematik erreichen wollte.

Ein erster Meilenstein war mit dem Abschluss der Arbeiten der Unabhängigen Expertenkommission UEK geschafft. Die UEK legte den Schwerpunkt auf die administrativen Versorgungen vor 1981. Sie konnte nachweisen, dass die Behörden im letzten Jahrhundert schweizweit mindestens 60'000 Menschen wegsperrten, ohne Gerichtsverfahren, und häufig ohne dass diese ein Delikt begangen hatten. In den entsprechenden, mindestens 648 Anstalten kam es zu Missbrauch.

Der Forschungsauftrag des Bundesrats an den Schweizerischen Nationalfonds war bewusst weiter gefasst. Ziel war es, das Thema «Fürsorge und Zwang» möglichst breit zu untersuchen und damit die Arbeit der UEK zu erweitern. Der Fokus lag auf der jüngeren Vergangenheit und auf der Gegenwart.
Nun liegen die Ergebnisse der insgesamt 29 Forschungsprojekte vor: Entstanden ist eine vielschichtige Bestandesaufnahme des Sozialwesens, die ein kritisches Bewusstsein schafft: Für die verschiedenen Perspektiven und Bedürfnisse, für die zentrale Bedeutung von Ressourcen, für das Machtgefälle, das auch das heutige Sozialwesen nicht aus der Welt schaffen kann, ganz generell für Menschen in prekären Situationen.
Dieses Bewusstsein ist zentral - und kommt in den zehn «Impulsen» gut zum Ausdruck - in den kondensierten Denkanstössen und Empfehlungen, welche die Forschenden den Verantwortlichen mit auf den Weg geben.

Der Bundesrat hat in der wissenschaftlichen Aufarbeitung also zwei Meilensteine gesetzt, die nun erreicht sind. Damit ist das Thema «Fürsorge und Zwang» erstmals umfassend aufbereitet, Hintergründe und Ausmass sind bekannt. Oder anders gesagt: Es wurde Licht ins Dunkel gebracht.

Wie geht es nun weiter?

Als erstes werden die verschiedenen Akteure die Arbeiten und Ergebnisse des NFP 76 analysieren - und sich intensiv mit den Impulsen befassen.

Auch der Bundesrat wird das zur gegebenen Zeit tun - und damit die «Brücke zur Politik» schlagen. Voraussichtlich Anfang nächstes Jahr wird der Schlussbericht zum NFP 76 via das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung - also via Bundesrat Guy Parmelin - in den Bundesrat kommen. Erst dann kann der Bundesrat offiziell dazu Stellung nehmen und prüfen, welche Massnahmen und Schritte es auf Ebene «Bundespolitik» in den verschiedenen Bereichen tatsächlich noch braucht. Dem kann ich heute, hier und jetzt nicht vorgreifen.

Was ich aber sagen kann: Die Rahmenbedingungen sind heute ganz andere als noch im 20. Jahrhundert. Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht wurde neu geregelt, seither gibt es mit der KESB wie Sie wissen in der ganzen Schweiz eine professionalisierte und interdisziplinäre Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Diese wenden ganz andere Regelungen an als früher. Und nach 10 Jahren Praxis wissen wir heute auch, dass sich diese Behörde und diese Regelungen insgesamt bewährt haben - auch wenn es unmittelbar nach Inkrafttreten Kritik gab.

Das darf uns aber natürlich nicht daran hindern, das bestehende System weiter zu verbessern - im Gegenteil. Der Bundesrat sieht durchaus Handlungsbedarf: Ein entsprechender Revisionsprozess läuft bereits. Letztes Jahr wurde eine Vernehmlassung durchgeführt und demnächst wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden. Kern dieser Arbeiten ist der bessere Einbezug von nahestehenden Personen in die Verfahren und Entscheide der KESB und eine weitere Stärkung des Selbstbestimmungsrechts betroffener Personen.

Ein weiteres Beispiel ist das Familienverfahrensrecht, wo im BJ derzeit Verbesserungen geprüft werden.
Und schliesslich haben wir auch in der Runde der Expertinnen und Experten zuvor interessante Ansätze gehört, die ich gerne mitnehme.

Herzlichen Dank für diese Ausführungen.

Ich möchte aber betonen: In der Pflicht steht hier nicht nur der Bund - ausgeführt werden die entsprechenden Gesetze in den Kantonen und Gemeinden, in Fachorganisationen, Aus- und Weiterbildungsstätten, oder privaten Organisationen wie etwa Heimen. Wir stehen alle in der Verantwortung, aus der Vergangenheit zu lernen - und die Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms «Fürsorge und Zwang» als Basis für künftiges Handeln zu nutzen.

Die politische Arbeit ist für mein Departement aber nur ein Aspekt. Unser Fokus liegt in nächster Zeit auch darauf, die Forschungsergebnisse - salopp gesagt - «unter die Leute» zu bringen. Das Bundesamt für Justiz hat hier einen klaren Gesetzesauftrag: Als zuständige Behörde muss es - in Zusammenarbeit mit den Forschenden - für eine Verbreitung und Nutzung der Forschungserkenntnisse sorgen. Und das tut es. Es gibt ein Konzept, unser oberstes Ziel ist klar gesteckt: Wir müssen die Erinnerung an das Thema fördern und im kollektiven Gedächtnis der Schweiz verankern.

Der Bundesrat hat bereits konkrete Massnahmen beschlossen. Sie richten sich einerseits an die Öffentlichkeit und die Schulen, andererseits aber auch an Behörden, Institutionen und Privatpersonen. Ich nenne einige Beispiel:

  • Es ist eine Webplattform vorgesehen, die schweizweit und dauerhaft aufgeschaltet wird. Sie stellt Dokumente und Informationen bereit und enthält eine Forschungsdatenbank zum Thema «Fürsorgerische Zwangsmassnahmen». Auch die bestehenden Lehrmittel zum Thema werden so zugänglich und sichtbar gemacht, wo nötig werden sie aktualisiert und ergänzt.
  • Geplant ist auch eine nationale Wanderausstellung, die das Thema so breit wie möglich aufnimmt, mit einem Begleitprogramm für Schulklassen. Später soll sie auf der Webplattform als virtuelle Ausstellung weiterbestehen.
  • Das BJ fördert aber auch die Weiterbildungen für Behörden, Institutionen und Fachpersonen - und diese Massnahme dünkt mich essentiell: Alle, die in ihrem Alltag mit Fremdplatzierungen und Fürsorgerischen Unterbringungen zu tun haben, sollen für das Thema der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen sensibilisiert werden. Sie sollen die Weiterbildungen erhalten, die sie für ihre gegenwärtige Tätigkeit in diesem sensiblen Bereich benötigen. Zu denken ist hier etwa an die Betreuung von älteren oder kranken Betroffenen in den heutigen Pflege- und Altersheimen, aber auch an Personen, die im Rahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzrecht arbeiten.

 Nun, da die Resultate des NFP 76 vorliegen, ist etwas ganz entscheidend: Die Forschungsergebnisse müssen in die Vermittlungsarbeit einfliessen, und zwar so schnell wie möglich. Mein Departement sich wird dieser Aufgabe gerne annehmen.

Was die Betroffenen schon lange sagten, ist nun wissenschaftlich bestätigt: Der damalige Staat hat grosses Leid und Unrecht verursacht. Personen, die Fürsorge oder die Aufsicht über die überwiegend wehrlosen Betroffenen hatten, haben grosses Leid und Unrecht verursacht. Die Gesellschaft, welche die zahllosen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen hingenommen und weitgehend weggeschaut hat, hat grosses Leid und Unrecht verursacht.

Bei aller Zurückhaltung, die eine Rückschau und eine Bewertung von historischen Gegebenheiten eben auch verlangen, so können wir nun doch klar festhalten: Die Anordnung von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen mögen geltendes Recht gewesen sein. Schwere körperliche und sexuelle Gewalt waren es nicht. Im Gegenteil, sie waren bereits damals strafbar. Und auch für psychische Gewalt bestand ein Unrechtsbewusstsein: Beschimpfungen, Erniedrigungen, Manipulation - wer damals so handelte, wusste genau, dass es Unrecht war.

Wir können jetzt deutlich werden: Der damalige Staat, die damalige Aufsicht und Fürsorge, die damalige Gesellschaft: Sie haben bei den fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen, grösstenteils versagt.
Ebenso deutlich müssen wir festhalten: Das Unrecht, das die Betroffenen erleiden mussten, lässt sich nicht wieder gutmachen.

Umso wichtiger scheint mir eine umfassende und seriöse Auseinandersetzung mit dem Thema «Fürsorge und Zwang». So, wie es das NFP 76 nun in jahrelanger Arbeit getan hat - und dafür die Grundlagen geschaffen hat, dass sich nun auch Politik und Praxis intensiv und möglichst breit damit befassen können. Denn auch heute tangieren sozialrechtliche Massanahmen höchstpersönliche Rechte oder gar Grundrechte von betroffenen Personen.

Gemeinsam haben wir schon viel erreicht: Die wissenschaftliche Aufarbeitung auf Stufe Bund ist zum grössten Teil abgeschlossen. Gleichzeitig hat sich aber auch auf der individuellen Ebene viel getan: Rund 11'000 Betroffene haben inzwischen einen Solidaritätsbeitrag erhalten oder ihn beantragt. Andere werden das noch tun. Viele konnten sich auch in Selbsthilfeprojekte einbringen.

An dieser Stelle zu erwähnen sind auch die Initiativen einzelner Kantone und Gemeinden: Die Stadt Zürich etwa zahlt einen eigenen Solidaritätsbeitrag an Betroffene aus, ähnliche Bestrebungen gibt es auch in Schaffhausen oder dem Thurgau. Viele Betroffene haben die Gelegenheit genutzt, mit Hilfe kantonaler Anlaufstellen und Archiven ihre eigene Geschichte aufzuarbeiten.

Eine Mehrheit der Betroffenen hat Behörden und Institutionen als Feinde kennengelernt und früh jegliches Vertrauen in sie verloren.
Umso bemerkenswerter scheint mir deshalb, dass sich die gleichen Betroffenen für die Aufarbeitung ihres erlittenen Leids nun an die Behörden wenden und mit ihnen zusammenarbeiten. Das ist nicht selbstverständlich. Viele haben das bis heute nicht geschafft. Das Trauma, das Stigma, die Verletzungen und vielleicht auch die Scham sind zu gross.
Wir müssen das Vertrauen dieser Menschen in den Staat und seine heutigen Institutionen zurückgewinnen oder weiter stärken. Das ist die zweite grosse Aufgabe - neben der kollektiven Erinnerung.

Mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung haben wir dafür Grundlagen geschaffen. Aber wir dürfen uns jetzt nicht ausruhen. Ich habe es bereits gesagt, Vergangenheitsbewältigung ist ein Prozess und es ist noch viel zu tun. Wie das so üblich ist, bleiben Forschungslücken, weitere Themen kommen auf. Ich denke da an die «Zwangsarbeit», etwa in den Bührle-Fabriken im St. Gallischen Dietfurt. Oder an die Geschichte der so genannten «Schrankkinder», der Kinder der Saisonniers, ein Aspekt, der im Rahmen des NFP 76 angeschnitten wurde, der aber noch nicht ausgeforscht ist.

Kurz gesagt: Wir müssen am Thema dranbleiben. Das war mir schon als Nationalrat klar. Damals habe ich mich für die Verlängerung der Meldefrist für die Solidaritätsbeiträge eingesetzt. Und gegen die Kürzung von Ergänzungsleistungen für jene Betroffenen, die einen Solidaritätsbeitrag erhalten haben. Mittlerweile wurde die Meldefrist ersatzlos gestrichen und die Solidaritätsbeiträge dürfen bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen nicht mehr berücksichtigt werden.
Umso mehr freue ich mich darüber, dass der Bundesrat diese Woche eine Stellungnahme zuhanden des Parlaments verabschiedet hat, alle Solidaritätsbeiträge, ob auf Ebene Bund, Kantone oder Gemeinden, gleich zu behandeln.

Ich verspreche Ihnen: Wir bleiben am Thema dran. Auch als Bundesrat - und ganz besonders als Justizminister - werde ich mich dafür einsetzen, dass wir die Erinnerung an dieses grosse Leid und an dieses Unrecht wach und lebendig halten.
Und ich werde mich dafür einsetzten, dass wir daraus die notwendigen Lehren ziehen. Wir müssen aus den Fehlern der Vergangenheit lernen.

Denn Eingriffe und Interventionen von Behörden können sich für die Betroffenen ein Leben lang negativ auswirken - auf die Gesundheit, auf soziale und emotionale Fähigkeiten, auf die wirtschaftliche Situation. Menschen, die Ende der 1950er-Jahre in Heimen platziert wurden, haben sogar oft eine geringere Lebenserwartung.
Zudem wirkt das Trauma, das die Betroffenen erlitten haben, auf die nachfolgende Generation nach. Diese Erkenntnisse aus dem Forschungsprogramm haben mich besonders betroffen gemacht.

Es ist Zeit, diesen Kreislauf zu durchbrechen. Wir müssen dafür sorgen, dass so etwas nie wieder passiert! Wir sind es Trudi, Erika, Willy und allen anderen schuldig.


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