Transparenz bei den Patentrechten im Bereich Pflanzenzucht
Bern, 22.05.2024 - Der Bundesrat hat am 22. Mai 2024 einen Entwurf zur Revision des Patentrechts in die Vernehmlassung geschickt. Dieser sieht die Errichtung einer Clearingstelle vor, um die Transparenz bei den Patentrechten im Bereich Pflanzenzucht zu verbessern. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 12. September 2024.
Bei der Clearingstelle handelt es sich um eine vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum betriebene Online-Plattform, die es den Züchterinnen und Züchtern ermöglichen soll, schnell und einfach zu überprüfen, ob eine Sorte von einem Patent betroffen ist.
Heute kann die Entwicklung einer neuen Pflanzensorte bis zu 15 Jahre dauern und mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden sein. Für die Züchtung neuer Sorten werden verschiedene auf dem Markt erhältliche Sorten verwendet, von denen manche über patentierte Eigenschaften verfügen, zum Beispiel eine Resistenz gegen eine Krankheit. Wenn die neu entwickelte Sorte dieses patentierte Merkmal besitzt, darf sie nur mit vorheriger Zustimmung der Patentinhaberin oder des Patentinhabers vermarktet werden. Diese Erlaubnis wird in der Regel gegen die Entrichtung einer Gebühr erteilt.
Für die Züchterinnen und Züchter ist es daher von Bedeutung, in Erfahrung bringen zu können, ob eine Sorte ein patentiertes Merkmal aufweist, bevor sie jahrelange Anstrengungen und hohe Summen in die Entwicklung einer neuen Sorte investieren. Im Bereich der Pflanzenzucht erweist sich allerdings die Analyse der Patentliteratur als anspruchsvoll, unter anderem auch, weil in den Patentschriften in der Regel keine Sortennamen enthalten sind. Da die moderne Pflanzenzucht jedoch zunehmend technischer wird, gewinnen Patente und die Recherchen in der Patentliteratur in diesem Innovationsbereich zusehends an Bedeutung.
Clearingstelle soll Recherche erleichtern
Die vorgeschlagene Clearingstelle vermittelt zwischen Züchterinnen und Züchtern sowie Patentinhaberinnen und Patentinhabern. Erstere können Sorten, mit denen sie züchten möchten, auf dieser Plattform publizieren, worauf sich Letztere melden können, wenn ihre Schutzrechte betroffen sind.
Die Online-Plattform erhöht die Transparenz für alle Beteiligten: Züchterinnen und Züchter, Biotechnologieunternehmen, KMU und multinationale Konzerne, unabhängig davon, ob sie Patente besitzen oder nicht. Mit dieser ausgewogenen Lösung wird zudem vermieden, dass die Anstrengungen für mehr Transparenz ausschliesslich zulasten einer Partei gehen.
Die Nutzung der leicht zugänglichen Online-Clearingstelle ist für die Züchterinnen und Züchter freiwillig. Sie können darüber ermitteln, ob eine Sorte von einem Patent betroffen ist, und so entscheiden, ob sie die Sorte verwenden oder doch lieber auf eine andere ausweichen wollen. Patentinhaberinnen und -inhaber können dank der Clearingstelle verhindern, dass eine Züchterin oder ein Züchter ihre Erfindung ohne ihre Zustimmung verwendet. Gleichzeitig bietet sie ihnen die Möglichkeit, ihre Aktivitäten im Bereich der freiwilligen Lizenzierung auszuweiten.
Die Clearingstelle ist die Zukunftslösung, denn sie gewährt Züchterinnen und Züchtern auch die nötige Transparenz, falls die Anzahl Patente aufgrund einer möglichen Zulassung von neuen gentechnischen Verfahren in der Pflanzenzucht steigen sollte.
Der in die Vernehmlassung geschickte Vorentwurf zur Revision des Patentgesetzes setzt die Forderungen der Motion 22.3014 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates «Mehr Transparenz bei den Patentrechten im Bereich Pflanzenzucht» um.
Adresse für Rückfragen
Felix Addor, Stellvertretender Direktor, Leiter der Abteilung Recht & Internationales, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, T +41 31 377 72 01, felix.addor@ipi.ch
Herausgeber
Der Bundesrat
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
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