Der Bundesrat empfiehlt die Klimafonds-Initiative zur Ablehnung

Bern, 15.05.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Mai 2024 beschlossen, dem Parlament die Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)» zur Ablehnung zu empfehlen. Bereits heute stellen Bund und Kantone zugunsten von Klima und Biodiversität Gelder im Umfang von jährlich über 3 Milliarden Franken zur Verfügung. Die von der Initiative geforderte Erhöhung der öffentlichen Investitionen würde den Bundeshaushalt erheblich belasten. Dies ginge zulasten anderer Aufgabenbereiche. Zudem könnte sie private Investitionen verdrängen und das Verursacherprinzip schwächen.

Die am 22. Februar 2024 von der SP und den Grünen eingereichte «Klimafonds-Initiative» möchte einen Fonds schaffen, dessen Mittel unter anderem in Massnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz oder der Dekarbonisierung von Verkehr, Gebäude und Wirtschaft fliessen. Die Gelder dafür sollen aus dem Bundeshaushalt kommen. Dafür soll der Bund jährlich Mittel im Umfang von 0,5 bis 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts in den Fonds einlegen. Dies entspräche aktuell zwischen 3,9 und 7,8 Milliarden Franken pro Jahr.

Investitionsbedarf für Netto-Null bereits erkannt

Mit dem Klima- und Innovationsgesetz hat die Stimmbevölkerung dem Netto-Null-Ziel bereits zugestimmt. Bis 2050 soll die Schweiz unter dem Strich keine Treibhausgase mehr ausstossen. Das Klima- und Innovationsgesetz und das revidierte CO2-Gesetz enthalten eine Reihe von gezielten Fördermassnahmen und Anreizen, die einen Beitrag zur Zielerreichung leisten. Auch das Stromversorgungsgesetz, über das am 9. Juni abgestimmt wird, soll den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen und zur Dekarbonisierung der Schweiz beitragen. Für den Bundesrat ist es unbestritten, dass für das Netto-Null-Ziel und den Ausbau der heimischen erneuerbaren Energien weitere Investitionen nötig und dass die damit verbundenen Herausforderungen erheblich sind.

Aus Sicht des Bundesrates braucht es dafür aber keinen neuen Fonds. Im Rahmen des CO2-Gesetzes, des Klima- und Innovationsgesetzes und des Energiegesetzes stellt der Bund bis 2030 für die Dekarbonisierung und den Klimaschutz jährlich rund 2,5 Milliarden Franken bereit. Zusammen mit Beiträgen im Biodiversitätsbereich beläuft sich die Unterstützung durch den Bund auf über 3 Milliarden Franken pro Jahr. Das Stromversorgungsgesetz sieht zusätzliche Förderinstrumente für den Ausbau der erneuerbaren Energien vor.

Im Gegensatz dazu würde die Förderung von Massnahmen mit öffentlichen Geldern im geforderten Umfang das Risiko bergen, dass die Mittel ineffizient verwendet werden oder gar private Investitionen verdrängen. Da die Klimaausgaben gemäss Initiative zudem nicht der Schuldenbremse unterstellt sein sollen, könnten sie so zu einer weiteren Verschuldung des Bundes und zu einer zusätzlichen Belastung der ohnehin angespannten Finanzlage führen. Auch deshalb lehnt der Bundesrat die Initiative ab.

Bestehende Instrumente können genutzt werden

Da der Fonds mit öffentlichen Geldern finanziert werden soll, könnte er zudem das im Umweltrecht verankerte Verursacherprinzip schwächen. Die Schweizer Klima- und Energiegesetzgebung setzt neben Fördermassnahmen auch auf eine Reihe von weiteren Instrumenten und Anreizen, um die Treibhausgasemissionen bei den Gebäuden, im Verkehr und in der Industrie zu senken und den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Allfällige weitere Massnahmen können in den entsprechenden Gesetzen festgelegt werden.

Aus diesen Gründen beauftragt der Bundesrat das UVEK, ihm bis spätestens am 22. Februar 2025 einen Botschaftsentwurf zur Klimafonds-Initiative im Sinne einer Ablehnung ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zu unterbreiten.


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